Inklusion in der Landesverwaltung: Mehr Ressorts erfüllen Fünf-Prozent-Ziel bei Neueinstellungen
Einstellungsquote von Menschen mit Behinderungen bleibt insgesamt konstant
Das Ministerium des Innern hat den jährlichen Bericht über die Quote der Neueinstellungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in der Landesverwaltung vorgelegt. Demzufolge lag die Einstellungsquote im Jahr 2024 bei 2,19 Prozent (2023: 2,22 Prozent).
Das Ministerium des Innern hat den jährlichen Bericht über die Quote der Neueinstellungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in der Landesverwaltung vorgelegt. Demzufolge lag die Einstellungsquote im Jahr 2024 bei 2,19 Prozent (2023: 2,22 Prozent). Bei der sogenannten bereinigten Quote, die Bereiche ausklammert, in denen kaum Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen bestehen, wie etwa im Polizei- und Justizvollzugsdienst, ergibt sich ein Wert von 2,36 Prozent (2023: 2,39 Prozent). 2024 wurden insgesamt 35.256 Personen neu in der Landesverwaltung eingestellt, darunter 773 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen.
Die Landesregierung ist weiterhin bestrebt, den Anteil schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen in der Landesverwaltung zu erhöhen. Ziel ist es, bestehende Hürden abzubauen, Bewerbungsverfahren weiter zu öffnen und die Landesverwaltung als Vorbild für Inklusion und Chancengleichheit zu stärken. Der Bericht zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung in der Landesverwaltung wird jährlich für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags erstellt.
Im Vergleich zum Vorjahr haben mehr Ressorts die angestrebte Quote von fünf Prozent Neueinstellungen von Menschen mit Behinderungen erreicht oder überschritten. Insgesamt zählten 2024 dazu: die Staatskanzlei (7,89 Prozent), das Ministerium der Finanzen (5,11 Prozent), das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (6,47 Prozent), das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (5,20 Prozent), das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7,89 Prozent), der Landtag (9,30 Prozent) sowie das Ministerium des Innern mit einer bereinigten Quote von 6,29 Prozent. Insgesamt konnten damit sieben von dreizehn Ressorts, einschließlich der Landtagsverwaltung, ihre Quote gegenüber dem Vorjahr teilweise deutlich steigern. Unter Berücksichtigung der bereinigten Quote trifft dies sogar auf neun von 13 Ressorts zu.
Mit rund 26.000 Neueinstellungen stellt das Ministerium für Schule und Bildung den größten Einstellungsbereich innerhalb der Landesverwaltung dar. Hier lag die Quote schwerbehinderter und gleichgestellter Neueinstellungen bei 1,68 Prozent (Vorjahr: 1,67 Prozent). Das Ministerium betont, dass schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber im Lehrereinstellungsverfahren grundsätzlich ein Einstellungsangebot erhalten. Der vergleichsweise geringe Anteil ist vor allem auf die niedrige Zahl entsprechender Bewerbungen zurückzuführen.
Ressorts ohne nachgeordnete Behörden, wie etwa das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, weisen naturgemäß geringere Bewerbungszahlen auf, da sie ausschließlich externe Neueinstellungen berücksichtigen können.
Die Datenerhebung erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach einheitlichen Kriterien. Als Neueinstellungen gelten neu begründete Arbeitsverhältnisse, Ernennungen in Beamtenverhältnisse sowie erstmalige Berufungen in Richterverhältnisse. Nicht berücksichtigt werden Ausbildungsverhältnisse, Praktika und Umwandlungen bestehender Arbeitsverhältnisse.