Personen, die einen Imbiss oder ein Restaurant eröffnen wollen und keine einschlägige Ausbildung in einem Lebensmittelberuf haben, sollen künftig vor der Betriebseröffnung einen Nachweis der dafür erforderlichen Sachkunde erbringen. Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens haben die Bundesländer die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob und wie ein solcher „Hygieneführerschein“ gesetzlich verankert werden kann. Dieser soll für Restaurants und Bistros gleichermaßen gelten wie für Kantinen, Großküchen oder Imbisseinrichtungen.