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Im Streit um die Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 hat der Verfassungsgerichtshof in Münster eine Klage der drei Kommunen Münster, Blomberg (Kreis Lippe) und Hellenthal (Eifel) abgewiesen. Sie wollten höhere Schlüsselzuweisungen, weil sie sich nach einer Rechtsänderung 2015 im Vergleich zu anderen nordrhein-westfälischen Kommunen benachteiligt sahen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 (GFG) beschlossen. Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände könnten im kommenden Jahr voraussichtlich insgesamt Zuweisungen in Höhe von rund 15,35 Milliarden Euro und damit rund 1,3 Milliarden Euro (plus 9,33 Prozent) mehr als im Jahr 2022 erhalten.

Die Landesregierung wird mit einem umfassenden Maßnahmenpaket die finanziellen Rahmenbedingungen von Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen umfassend verbessern. Das Geld für die Kommunen soll im Gemeindefinanzierungsgesetz um 829,6 Millionen Euro auf 11,47 Milliarden Euro erhöht werden. Die darin enthaltenen pauschalen Investitionsmittel steigen um 135,4 Millionen Euro auf 1,7 Milliarden Euro.