Ministerin Scharrenbach: Gemeindefinanzierung 2023 – Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschließt Eckpunkte

17. August 2022
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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 (GFG) beschlossen. Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände könnten im kommenden Jahr voraussichtlich insgesamt Zuweisungen in Höhe von rund 15,35 Milliarden Euro und damit rund 1,3 Milliarden Euro (plus 9,33 Prozent) mehr als im Jahr 2022 erhalten.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 (GFG) beschlossen. Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände könnten im kommenden Jahr voraussichtlich insgesamt Zuweisungen in Höhe von rund 15,35 Milliarden Euro und damit rund 1,3 Milliarden Euro (plus 9,33 Prozent) mehr als im Jahr 2022 erhalten. Die Referenzperiode für den Steuerverbund ist indes noch nicht geschlossen: Diese endet am 30. September 2022.

„Die Steuereinnahmen sind seit dem 1. Oktober 2021 derart gut gelaufen, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 mit 15,35 Milliarden Euro ein absolutes Rekordhoch erreichen könnte. Jetzt kommt es auf die verbleibenden Wochen bis zum 30. September 2022 an, ob dies so bleibt. Zugleich verzeichnen zahlreiche Städte und Gemeinden Gewerbesteuereinnahmen, die deutlich über den Corona-Jahren 2020 und 2021 liegen”, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Während das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund in 2020 den Städten und Gemeinden rund 2,72 Milliarden Euro zusätzlich für Gewerbesteuerausgleiche gezahlt haben und die Landesregierung die Gemeindefinanzierung 2021 und 2022 noch aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen gestützt hat, sind vergleichbare Maßnahmen mit der Gemeindefinanzierung 2023 nicht vorgesehen.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Angesichts großer Unsicherheiten wie der weiteren Entwicklung der Inflation und der Zinsen, möglichen steuerlichen Entlastungspaketen für Bürger und Unternehmen, den Auswirkungen des Ukraine-Krieges, nachhaltig gestörte Lieferketten sowie weiterer Entwicklungen beim Mega-Thema Energie, wird den Kommunen und der Kommunalpolitik empfohlen, etwaige höhere Zuweisungen aus der Gemeindefinanzierung 2023 auf die Seite zu legen und damit im eigenen kommunalen Haushalt Vorsorge zu treffen.”  

Die ermittelten Zuweisungsbeträge basieren zunächst auf den Einnahmeerwartungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach der Mai-Steuerschätzung 2022 und sind nicht endgültig, da sich die Referenzperiode für den Steuerverbund auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 bezieht. Die Prognose der Steuereinnahmen auf Basis der Mai-Steuerschätzung ist im aktuellen Umfeld durch Unsicherheiten geprägt. Die nächste Steuerschätzung, die November 2022 erwartet wird, hat keine Auswirkung auf das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023, sondern erst auf die Gemeindefinanzierung 2024.

Die Eckpunkte für die Gemeindefinanzierung 2023 werden nun den Kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung übersandt. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 wird nach der Verbändeanhörung in den Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung eingebracht.

Die Veröffentlichung einer gemeindescharfen Arbeitskreis-Rechnung zu den Eckpunkten zum GFG 2023 wird derzeit erarbeitet, damit die Kommunen Grundlagen für ihre Haushaltsplanungen 2023 haben.

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