Verbraucherschutzministerkonferenz 2020: Verbraucherrechte in der Corona-Krise im Blick behalten

Ministerin Heinen-Esser: „Die Pandemie darf nicht zur Absenkung des Verbraucherschutzniveaus führen“

16. Juni 2020

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser appelliert, die Verbraucherrechte gerade in Zeiten der Pandemie zu wahren: „Corona und seine Auswirkungen haben viele Privathaushalte verunsichert. Einige Verbraucherinnen und Verbraucher sind in finanzielle Notlagen geraten und konnten ihrer Miete oder einen Kredit nicht mehr zahlen, Reisen sind ausgefallen und Veranstaltungen wurden abgesagt. Die Pandemie darf nicht zur Absenkung des Verbraucherschutzniveaus führen. Zur Beruhigung sind klare Zusicherungen erforderlich.“

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser appelliert, die Verbraucherrechte gerade in Zeiten der Pandemie zu wahren: „Corona und seine Auswirkungen haben viele Privathaushalte verunsichert. Einige Verbraucherinnen und Verbraucher sind in finanzielle Notlagen geraten und konnten ihrer Miete oder einen Kredit nicht mehr zahlen, Reisen sind ausgefallen und Veranstaltungen wurden abgesagt. Die Pandemie darf nicht zur Absenkung des Verbraucherschutzniveaus führen. Zur Beruhigung sind klare Zusicherungen erforderlich.“
 
Hierzu hat das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit weiteren Bundesländern einen Leitantrag zu Verbraucherbelangen in der Corona-Krise auf die Tagesordnung der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) gesetzt. Der Antrag, der wie alle anderen Punkte auch ausschließlich per Mail abgestimmt wird, sieht unter anderem vor, die in der Corona-Krise vereinbarten Stundungsregelungen bei Dauerschuldverhältnissen wie Strom, Gas, Miete und Darlehen zu verlängern. „Aufgrund der tiefgreifenden und länger anhaltenden wirtschaftlichen Einschnitte auch für Verbraucherinnen und Verbraucher sollte eine Verlängerung der Sonderregelungen geprüft werden“, sagte die Ministerin.
 
Auch müssten Bund und Länder deutlich machen, dass die Sonderregelungen für besonders betroffene Wirtschaftszweige definitiv nur zeitlich begrenzte Ausnahmen darstellen. „Es darf nicht ansatzweise der Anschein geweckt werden, dass dies Dauerlösungen werden. Es muss Ultima Ratio bleiben, dass etwa rückwirkend in bereits bestehende Zahlungsansprüche bei Ausfällen im Veranstaltungs- und Freizeitbereich eingegriffen wird“, mahnte Heinen-Esser. Das klare Bekenntnis der Europäischen Kommission zur Verlässlichkeit der europäischen Verbraucherrechte bei Pauschalreisen und Flügen sei ausdrücklich zu begrüßen. Ein weiterer wichtiger Baustein für den Erhalt des Verbrauchervertrauens sei die staatliche Absicherung gegen Insolvenzrisiken. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben in der Vergangenheit immer wieder schmerzliche Erfahrungen mit Unternehmensinsolvenzen gemacht“, so Heinen-Esser.
 
Die COVID-19-Pandemie habe auch Fehlentwicklungen im Online-Handel mit sich gebracht und die Verbraucherinnen und Verbraucher seien hier von irreführenden Handelspraktiken, gefälschten und überteuerten Produkten betroffen. „Es ist eine Verschiebung der Marktverhältnisse zugunsten größerer Plattformen und Online-Märkten wie Amazon oder Google zu erkennen. Ich fordere einen verlässlichen Rahmen für den digitalen Binnenmarkt, der auch verbraucherfreundlichere Regeln zur Haftung von Plattformbetreibern und zur Dokumentation algorithmenbasierter Entscheidungsprozesse enthalten muss“, erklärte die Ministerin.

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