Immobilien-Teilverkauf: Ministerin Silke Gorißen eröffnet neue Veranstaltungsreihe des Verbraucherschutzministeriums

Ministerin Gorißen: Wer sich für einen Teilverkauf des Eigenheims entschließt, trifft eine weitreichende finanzielle Entscheidung

20. März 2024
phb Hausbau Haus

„Immobilien-Teilverkauf: Traum oder Albtraum für Verbraucher?“ Zu diesem Thema diskutierten auf Einladung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 19. März in Düsseldorf rund 80 Vertreterinnen und Vertreter aus der Immobilien- und der Finanzbranche sowie von Verbraucherschutzorganisationen.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

„Immobilien-Teilverkauf: Traum oder Albtraum für Verbraucher?“ Zu diesem Thema diskutierten auf Einladung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 19. März in Düsseldorf rund 80 Vertreterinnen und Vertreter aus der Immobilien- und der Finanzbranche sowie von Verbraucherschutzorganisationen.

Ministerin Gorißen: „Immer mehr Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer ziehen in Erwägung, das in ihrer Immobilie steckende Vermögen nutzbar zu machen, um beispielsweise das Haus altersgerecht umzubauen. Manche Eigenheimbesitzer brauchen auch zusätzliches Geld, weil die vorhandenen finanziellen Mittel aufgrund steigender Energiepreise oder Lebenshaltungskosten nicht mehr für den Unterhalt der Immobilie ausreichen. Ein Immobilien-Teilverkauf soll dann Abhilfe schaffen.“

Bei einem Immobilien-Teilverkauf verkaufen Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an ein Unternehmen. Im Gegenzug erhalten Sie den Kaufpreis und ein Nießbrauchrecht für den verkauften Hausanteil. So können sie weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben und in der Immobilie schalten und walten, wie vor dem Teilverkauf. Vor dem Verkauf gilt es jedoch, viele Aspekte zu überprüfen: Neben der nach dem Teilverkauf monatlich zu entrichtenden Nutzungsgebühr müssen so zum Beispiel oftmals auch die Kosten der Instandhaltung vom Teilverkäufer gezahlt werden. Weil die Angebote derzeit am Markt noch nicht standarisiert sind, ist eine sorgfältige Prüfung aller Komponenten vor einem Teilverkauf ratsam.

Die Ministerin weiter: „Wer einen Immobilien-Teilverkauf tätigt, trifft eine weitreichende Entscheidung. Ein selbstgenutztes Haus oder eine Wohnung stellt für viele Menschen den Großteil ihres über Jahre hart erarbeiteten und angesparten Vermögens dar – neben dem wirtschaftlichen Wert gibt es aber auch einen hohen emotionalen Wert. Der Verkauf eines Teils der eigenen Immobilie ist daher eine weitreichende Entscheidung. Mit unserer Veranstaltung möchten wir dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über die Chancen aber auch Konsequenzen gut informiert werden.“

Deshalb wurde im Rahmen der Veranstaltung in Düsseldorf diskutiert, ob und wie der Immobilen-Teilverkauf und ausgewählte alternative Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherer und transparenter gestaltet werden müssen. Ein Immobilien-Teilverkauf ist ein sehr komplexer Vorgang, bei dem sich für die Verbraucherinnen und Verbraucher eventuell erst nach mehreren Jahren zeigt, wie viel er letztlich kostet – und erst dann wird klar, ob die Entscheidung wirklich die erhoffte finanzielle Freiheit gebracht hat oder ob finanzielle Engpässe nur in die Zukunft verschoben wurden. Doch ist ein Teil des Eigenheims erst einmal verkauft, ist es schwer, den Vertrag rückgängig zu machen. Aus diesem Grund hat sich auch die Verbraucherschutzministerkonferenz für eine stärkere Regulierung des Immobilien-Teilverkaufs und die Schaffung von mehr Transparenz ausgesprochen.

Die Veranstaltung am 19. März bildete den Auftakt einer Veranstaltungsreihe des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die neue Serie hat zum Ziel, aktuelle Themen aus dem wirtschaftlichen Verbraucherschutz in den Fokus zu rücken und einen Raum für Diskussionen und die Entwicklung von Lösungsansätzen zu schaffen.

Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie unter folgendem Link: https://verbraucherdialog-nrw.de/

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