Ministerin Löhrmann: Schulleitungen an Schulen mit Teilstandorten erhalten mehr Leitungszeit

Änderungsverordnung enthält Verbesserungen bei der Leitungszeit

31. Januar 2017

​Nachdem die Landesregierung bereits für Grundschulverbünde die Leitungszeit für den zweiten und jeden weiteren Teilstandort um je sieben Wochenstunden erhöht hatte, werden nun auch alle weiterführenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs mit Teilstandorten einbezogen. Schulministerin Sylvia Löhrmann hat dies in einer entsprechenden Verordnung verankert und sie dem Finanz- und Schulausschuss des Landtags zur Befassung zugeleitet.

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Nachdem die Landesregierung bereits für Grundschulverbünde die Leitungszeit für den zweiten und jeden weiteren Teilstandort um je sieben Wochenstunden erhöht hatte, werden nun auch alle weiterführenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs mit Teilstandorten einbezogen. Schulministerin Sylvia Löhrmann hat dies in einer entsprechenden Verordnung verankert und sie dem Finanz- und Schulausschuss des Landtags zur Befassung zugeleitet. „Mehr Leitungszeit bedeutet mehr Spielraum für die Schulleiterinnen und Schulleiter“, erklärte Löhrmann und betonte: „Die Leitung einer Schule ist eine verantwortungsvolle Gestaltungsaufgabe. Mit dem Ausbau der Leitungszeit schaffen wir Entlastungen im Arbeitsalltag der Schulleitungen und setzen unsere Linie fort, die Leitungsbedingungen Schritt für Schritt zu verbessern.“
 
Die Ausweitung der Leitungszeit ist Teil der Änderungsverordnung zur Ausführung von § 93 Absatz 2 Schulgesetz, in dem die Grundlagen zu Personalkosten und zum Unterrichtsbedarf geregelt sind. „In der Praxis folgen wir schon in diesem Schuljahr den neuen Maßgaben aus der Verordnung, da der Landtag für diesen Zweck mit dem Haushalt 2017 bereits 76 Stellen zur Verfügung gestellt hat“, betonte Ministerin Löhrmann. Die Beratungen der Verordnung in den betroffenen Ausschüssen werden voraussichtlich im Februar und März erfolgen.
 
Seit 2011 hat die Landesregierung bereits rund 65 Millionen Euro – das entspricht 1.303 Stellen – investiert, um die Leitungszeit von Schulleiterinnen und Schulleitern schrittweise zu erhöhen. Darüber hinaus hatte die Landesregierung Ende 2016 eine Anhebung der Besoldung von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und Hauptschulen auf die Besoldungsgruppe A14 beschlossen. „Das Gesamtpaket zeigt: Die Landesregierung wertschätzt und honoriert die wichtige Arbeit der Schulleitungen. Ich weiß: keine gute Schule ohne gute Schulleitung“, so Ministerin Löhrmann abschließend.

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