Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Karlsruher Richterspruch ist für die Bundesregierung eine doppelte Watsche. Er beendet nicht nur das unwürdige Spiel von Schwarz-Gelb in Berlin gegen eine konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch im Steuerrecht. Er macht zugleich auch Schluss mit der bewussten Täuschung des urkonservativen Wählerpotentials, dem wider besseres Wissen vorgegaukelt wurde, man könne die Gleichstellung verhindern. Man kann auch sagen: Karlsruhe beendet die versuchte Spaltung der Gesellschaft durch CDU/CSU und FDP aus rein wahltaktischen Gründen - zumindest in diesem Punkt.“ Nordrhein-Westfalen befürwortet die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und hat bereits im Jahre 2010 nach dem Regierungswechsel dafür gesorgt, dass im Besoldungs- und Versorgungsrecht eine rückwirkende Gleichstellung erfolgt.