Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen erhalten steuerliche Entlastungen. Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren.