Mit Erlass vom 20. Februar 2013 werden in Nordrhein-Westfalen ab sofort Abluftreinigungsanlagen bei großen Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 2000 Plätzen gefordert. Von diesen Ställen gehen Schadstoffe wie Stäube und Ammoniak sowie Gerüche aus, die die Nachbarschaft und die Umwelt erheblich belasten können. Auch können von Tierhaltungsbetrieben Pilze, Bakterien und Viren in die Luft gelangen und die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner beeinträchtigen; Resistenzen können ausgetragen werden. Zur Vorsorge gegen diese Belastungen wird in Zukunft der Einbau von Abluftreinigungsanlagen gefordert. „Damit stellen wir sicher, dass große Schweinehaltungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die Anwohnerin¬nen und Anwohner so gut wie möglich geschützt werden“, sagte Umweltminister Remmel.