Suche

Von
Bis
Anzahl der Ergebnisse
Corona-Schutzverordnung sowie Test- und Quarantäneverordnung ohne Änderungen verlängert

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 28. Juli 2022 verlängert.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aufgehoben, nachdem der Bund umfassende Regelungen geschaffen hat.

Am Donnerstag, 13. Mai 2021, werden neue Einreiseregelungen des Bundes in Kraft treten, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen. Dann gilt für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber durch die Übermittlung eines negativen Tests an die zuständige Behörde aufgehoben werden kann.

  • Pressemitteilung
  • 10.04.2020
Nordrhein-Westfalen setzt Absprache zwischen Bund und Ländern und Beschluss der Bundesregierung um / Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, müssen 14 Tage in Quarantäne

Seit 0 Uhr (10.04.) gilt in Nordrhein-Westfalen die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinreiseVO)". Diese wurde am Donnerstag (09.04.) vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen.

Regelungen für „Brauchtumszonen“ in Karnevalshochburgen / Geänderte Verordnung tritt ab Mittwoch, 9. Februar, in Kraft

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen.