Steinkohle-Kraftwerksstandorte im Ruhrgebiet können Fördermittel flexibler einsetzen und länger abrufen

Ministerin Neubaur: Wenn Projektpartner mehr Unterstützung und mehr Zeit für die Entwicklung strukturwirksamer Projekte haben, profitieren am Ende alle: die Menschen vor Ort, die Beschäftigten und der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen

8. August 2025
PHB Neubaur, Mona - lächelnd, blauer Hintergrund (2022)

Nicht nur das Rheinische Braunkohlenrevier, auch die fünf besonders vom Kohleausstieg betroffenen Steinkohle-Kraftwerksstandorte haben sich in Richtung Zukunft aufgemacht. Damit die Transformation in Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und im Kreis Unna gelingt, braucht es beste und zugleich flexible Rahmenbedingungen – und so wenig Bürokratie wie möglich.

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Nicht nur das Rheinische Braunkohlenrevier, auch die fünf besonders vom Kohleausstieg betroffenen Steinkohle-Kraftwerksstandorte haben sich in Richtung Zukunft aufgemacht. Damit die Transformation in Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und im Kreis Unna gelingt, braucht es beste und zugleich flexible Rahmenbedingungen – und so wenig Bürokratie wie möglich. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens haben Bund und Länder nun dafür die Voraussetzungen geschaffen: Die Kommunen und Projektpartner können Fördermittel flexibler einsetzen und bekommen deutlich mehr Zeit, um ihre strukturwirksamen Projekte zu realisieren. Das sieht die neue Verwaltungsvereinbarung vor, auf die sich die Länder mit Steinkohle-Kraftwerken Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Thüringen und die Bundesregierung verständigt haben. 

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Wir wollen, dass die Menschen in Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und im Kreis Unna von der Veränderung profitieren. Darum geben wir den Projektteams vor Ort mehr Zeit, weniger Bürokratie und mehr Flexibilität, um ihre Ideen umzusetzen – egal ob es um Künstliche Intelligenz, Kreislaufwirtschaft oder Wasserstoff geht. So entstehen neue, gut bezahlte Jobs, starke Unternehmen und eine Zukunft, auf die wir alle stolz sein können – für die Menschen vor Ort, für die Beschäftigten und für Nordrhein-Westfalen als Wirtschaftsstandort.“

Das sieht die Vereinbarung vor:

Die Verwaltungsvereinbarung für die Strukturhilfen für die Steinkohlekraftwerksstandorte ist am 10. August 2021 in Kraft getreten. Sie regelt die Einzelheiten zur Gewährung der Strukturhilfen für die besonders vom Kohleausstieg betroffenen Steinkohlekraftwerksstandorte. Die Strukturhilfen auf Basis des Investitionsgesetzes Kohleregionen umfassen dabei sowohl Finanzhilfen des Bundes für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden sowie Mittel für weitere Maßnahmen des Bundes zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch an den Kohlekraftwerkstandorten (Bundesförderproramm STARK). 

Mit der Änderung der Verwaltungsvereinbarung wurden u.a. die Förderperioden zur Gewährung der Finanzhilfen flexibilisiert. Nicht abgeflossene Mittel eines Projektes können künftig bis zu drei Jahre nach dem Ende einer Förderperiode verausgabt werden. Diese Optimierung kommt zum Beispiel beim Bio-Economy-Campus in Bönen und beim „H2 Solution Lab for Hydrogen Applications“ in Gelsenkirchen zum Tragen. Diese Kompetenzzentren für Bioökonomie und Wasserstoff werden aus dem 5-StandorteProgramm gefördert. 

Durch eine Umschichtung der verfügbaren Strukturstärkungsmittel des Bundes stehen im 5-StandorteProgramm künftig zudem mehr Gelder aus dem Bundesförderprogramm „STARK“ zur Verfügung. 

Das wird beispielsweise über „STARK“ gefördert:

  1. Projekte, die zum Klimaschutz und zur Transformation beitragen,
  2. Unternehmen, die Transformationstechnologien wie Batterien, Solarpaneele, Elektrolyseure und Windturbinen herstellen
  3. Investitionen in den Bereichen „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“ „Stärkung unternehmerischen Handelns“ und „innovative Ansätze“ 

 Hintergrund

Mit dem 5-StandorteProgramm setzt die Landesregierung die Strukturhilfen im Zuge der Beendigung der Steinkohleverstromung in Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und im Kreis Unna um. Der Bund stellt hierfür bis zu 662 Millionen Euro bereit. Die Förderung wird mit Landesmitteln flankiert.

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