Schneller im Einsatz: Nordrhein-Westfalen erleichtert Durchfahrt für niederländische und belgische Rettungskräfte
Neuer Erlass stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr weiter
Niederländische und belgische Einsatzfahrzeuge dürfen künftig Sonderrechte im deutschen Straßenverkehr in Anspruch nehmen, wenn sie auf dem kürzesten Weg zu einem Einsatzort im eigenen Land deutsches Gebiet durchqueren.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine wichtige Regelung zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr getroffen: Niederländische und belgische Einsatzfahrzeuge dürfen künftig Sonderrechte im deutschen Straßenverkehr in Anspruch nehmen, wenn sie auf dem kürzesten Weg zu einem Einsatzort im eigenen Land deutsches Gebiet durchqueren.
Anlass für die Neuregelung waren vermehrte Anfragen aus der Praxis. So baten unter anderem die Bezirksregierung Düsseldorf sowie Vertreter niederländischer Feuerwehren um Klärung, wie Sonderrechte im Transit durch Deutschland genutzt werden dürfen. Eine Frage, die auch für belgische Einsatzfahrzeuge relevant ist.
Bislang gab es dafür keine klare Regelung. Zwar erlaubt § 35 StVO Feuerwehren und Rettungsdiensten Sonderrechte, wenn es für ihren Einsatz notwendig ist. Diese gelten aber nicht ausdrücklich für Einsatzkräfte aus dem Ausland. Auch der nordrhein-westfälische „Blaulichterlass“ von 2004 regelte nur Fälle grenzüberschreitender Hilfe auf Anforderung in Nordrhein-Westfalen – nicht aber reine Durchfahrten.
Vor diesem Hintergrund haben sich das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, das Ministerium des Innern sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf eine einheitliche Regelung verständigt.
Verkehrsminister Oliver Krischer: „In Notlagen zählt jede Minute – auch über Ländergrenzen hinweg. Mit dieser Klarstellung sorgen wir dafür, dass Einsatzkräfte aus den Niederlanden und Belgien auf dem schnellsten Weg zu ihrem Einsatzort gelangen können, ohne rechtliche Unsicherheiten befürchten zu müssen. Das stärkt die Sicherheit der Menschen in den Grenzregionen und ist ein Zeichen für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit unserer Nachbarländer.“
Der neue Erlass stellt klar: Niederländische und belgische Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, des Rettungsdienstes sowie weiterer Einrichtungen der Gefahrenabwehr können auf dem kürzesten Weg zu einem Einsatzort im jeweiligen Heimatland Sonderrechte auch während der Durchfahrt durch Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Regelungen des „Blaulichterlasses“ eingehalten werden.
Innenminister Herbert Reul: „Wenn es darum geht Menschenleben zu retten oder Gefahren abzuwehren, dürfen Ländergrenzen kein Hindernis sein. Im Ernstfall müssen benachbarte Einsatzkräfte genauso schnell durchkommen wie unsere - auch mit Blaulicht. Es geht nicht um Zuständigkeiten, sondern darum, dass Hilfe ohne Umwege und so schnell wie möglich ankommt.“
Mit der Neuregelung reagiert das Land auf die zunehmende Bedeutung einer schnellen und effizienten Gefahrenabwehr in den Grenzregionen. Ziel ist es, Verzögerungen im Einsatzfall zu vermeiden und die bewährte Zusammenarbeit mit den Nachbarländern weiter zu stärken. Einsatzfahrzeuge aus Nordrhein-Westfalen können im Rahmen eines Rettungseinsatzes schon heute mit Sonderrechten niederländisches oder belgisches Gebiet durchqueren.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Durch den klarstellenden Erlass erhalten die niederländischen und belgischen Rettungskräfte die Sicherheit, im medizinischen Notfall die schnellstmögliche Route zum Einsatzort nehmen zu können. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst wird durch den Erlass weiter gestärkt.“
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