Land führt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort
Minister Laumann: Die kostenfreie Ausbildung trägt wirkungsvoll zur Fachkräftesicherung bei
Nordrhein-Westfalen führt die Schulgeldfreiheit für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen weitere fünf Jahre fort.
Nordrhein-Westfalen führt die Schulgeldfreiheit für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen weitere fünf Jahre fort. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Im Rahmen der Förderung erstattet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) das von der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld je besetztem Ausbildungsplatz vollständig. Auszubildende zahlen so auch weiterhin nicht selbst für ihre Ausbildung.
„Eine gute Gesundheitsvorsorge braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Deshalb investieren wir in die Schulgeldfreiheit im Gesundheitswesen, setzen ganz bewusst Prioritäten und tragen damit wirkungsvoll zur Fachkräftesicherung bei: Seit der schrittweisen Einführung im Jahr 2018 sind die Ausbildungszahlen in den wichtigen Gesundheitsfachberufen um über 56 Prozent gegenüber 2017 gestiegen. Daher freue ich mich sehr, dass wir auch zukünftig eine kostenfreie Ausbildung anbieten und so die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe stärken“, sagt Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann.
Mit der Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe werden Ausbildungsplätze in der Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, pharmazeutisch-technischen Assistenz, der Berufe in der medizinischen Technologie sowie der Masseurinnen und medizinischen Bademeisterinnen und Masseuren und medizinischen Bademeistern finanziert, sofern die Schulen oder Ausbildungen nicht am Krankenhaus stattfinden. Im Jahr 2025 gab es in Nordrhein-Westfalen ungefähr 15.800 belegte Ausbildungsplätze in den Gesundheitsfachberufen. Rund 11.200 davon wurden durch die Schulgeldfreiheit finanziert, die Übrigen über das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Das Land stellt für die Schulgeldfreiheit allein in diesem Jahr rund 67 Millionen Euro zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zur Schuldgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen sowie die Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe sind im Internetangebot des MAGS abrufbar unter https://www.mags.nrw/einstieg-schulgeldfreiheit.
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