Prüfung von Zoll und Arbeitsschutz belegen Verbesserungen in der Fleischbranche

Arbeitsminister Laumann berichtet gemeinsam mit der Generalzolldirektion über die Schwerpunktprüfung in Fleischbetrieben

25. November 2021
phb Metzger, Fleisch

Im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Fleischbetrieben haben Aufsichtsbeamte der Arbeitsschutzverwaltung des Landes die Hauptzollämter in Nordrhein-Westfalen tatkräftig unterstützt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Fleischbetrieben haben Aufsichtsbeamte der Arbeitsschutzverwaltung des Landes die Hauptzollämter in Nordrhein-Westfalen tatkräftig unterstützt. Über 460 Einsatzkräfte waren an diesen Maßnahmen beteiligt. Landesweit wurden insgesamt 99 Arbeitgeber sowie 878 Beschäftigte aus der Fleischwirtschaft überprüft.

Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte stichprobenartig die Einhaltung der Arbeitszeiten im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften zur elektronischen und manipulationssicheren Arbeitszeitaufzeichnung in Fleischbetrieben nach dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch).

Nach erster Sichtung der Arbeitszeitunterlagen wurden noch immer Verstöße gegen die werktägliche Höchstarbeitszeit sowie gegen die Pausenregelung festgestellt. Nach vorläufigen Erkenntnissen waren diese Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in den meisten Fällen allerdings nicht gravierend. Eine detaillierte Auswertung der Arbeitszeitdokumente wird aktuell noch durchgeführt. Viele Betriebe konnten zudem keine rechtskonforme Dokumentation nach Vorgabe des Arbeitszeitgesetzes oder nach dem GSA Fleisch vorlegen.

Darüber hinaus hat die Arbeitsschutzverwaltung in einem Betrieb zusätzlich gravierende Mängel im Bereich des technischen Arbeitsschutzes sowie bei Hygienemaßnahmen und beim Infektionsschutz festgestellt. Die Beseitigung dieser Mängel wurde umgehend angeordnet, deren Umsetzung wird konsequent weiterverfolgt.

„Im Vergleich zu unseren Kontrollen vor der Gesetzesänderung zeigt sich nach knapp einem Jahr Inkraftsetzung der neuen Regelungen insgesamt eine vorsichtig positive Entwicklung“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in der Fleischwirtschaft scheinen sich Stück für Stück zu verbessern. Offensichtlich wirken unsere neuen gesetzlichen Maßnahmen, verbunden mit unserer erhöhten Kontrolldichte. Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, wie wichtig eine konsequente Aufsicht und auch ein gewisser öffentlicher Druck sind.“

„Für die effiziente Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Fleischwirtschaft ist eine gute Zusammenarbeit mit der Arbeitsschutzverwaltung und allen anderen Partnerbehörden ein wesentlicher Erfolgsfaktor, was sich auch im Rahmen dieser Schwerpunktprüfung einmal mehr eindrucksvoll bewiesen hat. Insofern wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit diese erfolgreichen Kooperationen auch weiter intensivieren“, bekräftigte der zuständige Direktionspräsident der Generalzolldirektion, Dr. Tino Igelmann.

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls konzentrierten sich bei ihren Prüfungen auf das seit Jahresbeginn bestehende Verbot von Werkvertragsarbeitsverhältnissen und der seit dem 1. April 2021 nur noch in engen Grenzen zugelassenen Zeitarbeit in der Fleischbranche. Dabei stellten sie fest, dass die Schlacht- und Zerlegebetriebe viele der bisherigen Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer mit teilweise befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen übernommen haben.

Auch die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen/Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, Missbrauch von Sozialleistungen, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und illegale Ausländerbeschäftigung wurden durch die Zöllnerinnen und Zöllner kontrolliert.

Hintergrund:

Die neuen Vorschriften im GSA Fleisch sowie im Arbeitszeitgesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gehen auf besondere Initiative des Arbeitsministers Karl-Josef Laumann zurück. Im Rahmen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes wurden die elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnung sowie die Einsichtsbefugnis der Arbeitsschutzverwaltung in alle Arbeitszeitunterlagen eingeführt. Darüber hinaus beinhaltet das Arbeitsschutzkontrollgesetz ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit im Kernbereich der Fleischwirtschaft. Die Regelungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes sind größtenteils zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser gemeinsamen Prüfaktion mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurde die Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften in Fleischbetrieben überprüft.

 

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