Pakt für Informatik 2.0: Land und EU fördern digitale Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit 6,7 Millionen Euro

Ministerin Neubaur: Digitale Bildung ist wichtige Voraussetzung für einen starken Wirtschaftsstandort

14. Dezember 2022
phb Schule, Tablet, Kind, digitales lernen (2020)

Mit dem Förderwettbewerb „Pakt für Informatik 2.0“ möchte die Landesregierung Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen von Schülerinnen und Schülern durch außerschulische Konzepte fördern.

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Mit dem Förderwettbewerb „Pakt für Informatik 2.0“ möchte die Landesregierung Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen von Schülerinnen und Schülern durch außerschulische Konzepte fördern. Unterstützt werden Projekte mit maximal 200.000 Euro über die Dauer von bis zu 24 Monaten. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 hierfür 6,7 Mio. Euro zur Verfügung; die Projekte müssen geringe Eigenanteile beisteuern. In den kommenden zwei Jahren wird es drei Aufrufphasen geben. Schwerpunkte des ersten Aufrufs werden die Bereiche „Programmieren“ und „Algorithmen“ sein.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der Fachkräftemangel in der IT-Branche trifft die Wirtschaft ebenso hart wie Wissenschaft und Verwaltung. Es ist deshalb besonders wichtig, Schülerinnen und Schüler für Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern und ihr Interesse an Berufen im Bereich der Digitalisierung zu wecken. Mit dem Förderwettbewerb unterstützen wir gezielt Projekte, die junge Menschen praxisorientiert an den MINT-Bereich heranführen. Denn Digitale Kompetenzen sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt und wichtige Voraussetzung für einen starken Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen auch in der Zukunft.“

Das Programm „Pakt für Informatik 2.0“ fördert außerschulische Konzepte für Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen für Lernende unterschiedlicher Altersgruppen sowie Schulformen ab der Sekundarstufe 1. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten (unter anderem Unternehmen, Verbände, Freie Berufe). Dadurch wird die Vermittlung anwendungsbezogener Kompetenzen im betrieblichen Kontext sichergestellt.

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • Kommunen,
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

Das Förderprogramm wurde bereits in einer Pilotphase von 2020 bis 2022 durchgeführt und mit Mitteln aus dem EFRE- NRW 2014-2020 gefördert. Die Erfahrungen und Ergebnisse waren sehr positiv, wie ein Zwischenbericht aus Oktober 2021 belegt. Mit einigen Anpassungen wird die Maßnahme daher nun im neuen EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 fortgeführt.

Anträge auf Förderung können bis zum 28. Februar 2023 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Weitere Informationen zum Antrag finden Sie hier.

Ansprechpartner für den Pakt für Informatik 2.0: Dr. Christian Hüppe, 02461 61- 85784, c.hueppe@fz-juelich.de.

Hintergrund:

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen. Weitere Informationen finden Sie unter www.efre.nrw und #efrenrw.

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