Öffentlichkeitsbeteiligung startet: Überarbeiteter Landesentwicklungsplan-Entwurf bringt spürbare Verbesserung für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen

Ministerin Neubaur: Mehr Lebensqualität, neue Chancen für Regionen, flexiblere Planung

4. März 2026
Arbeiten am Laptop

Das Landeskabinett hat den überarbeiteten Entwurf heute für die Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Ab Mitte März können sich alle Interessierten erneut einbringen und den Plan aktiv mitgestalten.

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Der überarbeitete Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) geht in eine neue Beteiligungsrunde. Nach Auswertung von rund 2.500 Hinweisen aus der ersten Beteiligungsphase hat das Land den Entwurf gezielt verbessert – mit spürbarem Mehrwert für die Menschen vor Ort und mehr Gestaltungsspielräumen für die Regionen und die Wirtschaft. 

Das Landeskabinett hat den überarbeiteten Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Ab Mitte März können sich alle Interessierten erneut einbringen und den Plan aktiv mitgestalten. 

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur zum Start der zweiten Beteiligungsrunde: „Viele Menschen, Kommunen und Unternehmen haben sich mit großem Engagement beteiligt. Ihre Hinweise haben wir ernst genommen und den Entwurf spürbar verbessert. Unser Ziel ist ein Landesentwicklungsplan, der den Alltag der Menschen erleichtert, Impulse für ein stabiles und nachhaltiges Wachstum setzt, Bürokratie abbaut und gleichzeitig Natur und Klima schützt. So schaffen wir mehr Planungssicherheit, bessere Versorgung vor Ort und neue Chancen für unsere Regionen.“

Konkrete Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen

Der überarbeitete Entwurf setzt stärker auf Alltagstauglichkeit, weniger Bürokratie und eine nachhaltige Entwicklung im ganzen Land.

Mehr Nahversorgung – kürzere Wege im Alltag
Damit die Versorgung vor Ort einfacher wird, vereinfacht das Land die Planung von Lebensmittelgeschäften bis 1.200 Quadratmeter Verkaufsfläche. Das hilft besonders kleineren Städten und ländlichen Regionen: Neue Supermärkte können schneller entstehen, Wege werden kürzer und die Nahversorgung verbessert sich spürbar.

Neue Chancen für ehemalige Tagebauflächen
Ehemalige Tagebaugebiete sollen sich zu attraktiven Zukunftsräumen entwickeln. Der Plan eröffnet neue Möglichkeiten für Wohnen, Arbeiten, Natur und Freizeit. So entstehen neue Perspektiven für ganze Regionen – mit mehr Lebensqualität und wirtschaftlichen Chancen.

Starker Schutz von Natur und Lebensgrundlagen
Wälder und wertvolle Naturräume bleiben dauerhaft geschützt. Eingriffe sind weiterhin nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa für Hochwasserschutz oder zentrale Infrastruktur. Gleichzeitig sorgt der Plan für eine bessere räumliche Steuerung von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen, um deren Wirksamkeit zu erhöhen.

Weniger Rohstoffverbrauch, mehr Recycling
Der LEP unterstützt den Ausbau der Kreislaufwirtschaft. Neue Standortoptionen für Recyclinganlagen erleichtern die Wiederverwertung von Baustoffen und helfen, den Verbrauch von Kies und Sand zu senken. Das schont Ressourcen und stärkt nachhaltiges Wirtschaften.

Ausbaupfad Freiflächen-PV im Blick behalten
Für eine erfolgreiche Energiewende im Industrieland Nordrhein-Westfalen braucht es neben PV auf Dachflächen auch den Ausbau von Freiflächen-PV. Gleichzeitig ist im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen der Freiraum besonders schützenswert. Die 3. LEP-Änderung wird sicherstellen, dass der Ausbau der Freiflächen-PV gesteuert erfolgt und der Ausbaupfad mit einem Monitoring kontinuierlich überwacht wird.

Mitmachen ausdrücklich erwünscht
Die zweite Beteiligungsrunde gibt allen Interessierten erneut die Möglichkeit, ihre Perspektiven einzubringen. Das Verfahren startet Mitte März und läuft einen Monat. Hinweise und Anregungen können einfach und digital über das Beteiligungsportal des Landes auf beteiligung.nrw.de eingereicht werden.

Alle Details zur Beteiligung werden rechtzeitig im Ministerialblatt des Landes des Landes veröffentlicht. Der Entwurf der LEP-Änderung ist bereits online einsehbar.

Zum Hintergrund

Der LEP NRW ist seit dem Jahr 2017 rechtskräftig und bildet im Land die oberste Ebene in einem hierarchisch gestuften Planungssystem. Er ist das zentrale Instrument für die gesamträumliche Steuerung der Flächenentwicklung und beinhaltet programmatische Festlegungen, insbesondere für die sechs Planungsregionen sowie auch für die Bauleitplanung in den 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden. 

Die jetzt erfolgenden Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen sind Ergebnis der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung. Trotz der Änderungen bleibt die Zielrichtung für die 3. Änderung des LEP NRW gleich: Mit ihr soll der Rahmen für eine nachhaltige wie intelligente Flächenentwicklung gesetzt und so ein wichtiger Beitrag zu Klimaschutz und -anpassung sowie zu wettbewerbsfähigeren Standortbedingung geleistet werden.

Im Anschluss an die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen wieder auswerten. Die Abwägung und die darauf beruhende finale Fassung der Änderung des Landesentwicklungsplans wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen. Das Planänderungsverfahren soll in diesem Jahr abgeschlossen werden.

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