Nordrhein-Westfalen: Werkstattjahr NRW wird fortgesetzt

Die Teilnahmegrenze hat sich auf 24 Jahre verlängert. Seit September 2022 können Jugendliche im Werkstattjahr monatlich eine Leistungsprämie erhalten

8. September 2022
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung führt gemeinsam mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit das Werkstattjahr NRW bis 2025 fort. Das Werkstattjahr wird in den Ausbildungsjahren 2022/2023 und 2023/2024 stattfinden.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die nordrhein-westfälische Landesregierung führt gemeinsam mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit das Werkstattjahr NRW bis 2025 fort. Das Werkstattjahr wird in den Ausbildungsjahren 2022/2023 und 2023/2024 stattfinden. Es besteht eine Option das Werkstattjahr auch im Ausbildungsjahr 2024/25 fortzusetzen. Darüber hinaus können Jugendliche im Werkstattjahr ab September 2022 eine Leistungsprämie erhalten. Die Leistungsprämie bleibt anrechnungsfrei und wird aus Mitteln des ESF finanziert.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit dem Werkstattjahr haben wir ein Berufsvorbereitungsprogramm geschaffen, das berufliche Qualifizierung mit betrieblichen Praxisphasen verbindet. Ich freue mich, dass wir dieses Angebot weiterführen, denn es ist ein gutes Beispiel für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Wir wollen die Integration aller Jugendlichen in Ausbildung – und zwar direkt und verbindlich nach der Schule. Mit der Anhebung der Altersgrenze und der monatlichen Landesförderung eröffnen wir den mitwirkenden jungen Menschen eine zusätzliche Chance auf einen erfolgreichen Start in das Erwerbsleben und honorieren Ehrgeiz und Engagement. Davon profitieren die Jugendlichen, die gut auf eine Ausbildung vorbereitet werden, und auch die Betriebe und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die Azubis suchen.“

Torsten Withake, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, erklärt: „Ich freue mich, dass wir das Werkstattjahr jungen Menschen weiter als Angebot unterbreiten können. Wir erleben am Ausbildungsmarkt in NRW derzeit den Wandel vom Stellen- zum Bewerberinnen- und Bewerbermarkt. Vor diesem Hintergrund erfüllt das Werkstattjahr zwei wichtige Aufgaben: Es stärkt Jugendliche individuell, indem es ihnen die Chance gibt, über intensive Praxisphasen den Anschluss an die Welt von Arbeit und Ausbildung zu finden. Davon und von der Erweiterung der Zielgruppe auf junge Menschen unter 25 Jahren profitieren die Unternehmen in NRW. Denn für sie wird es immer schwieriger, Nachwuchs zu finden. Hier setzt das Werkstattjahr an, indem es junge Menschen mit geringeren Chancen am Ausbildungsmarkt gezielt mit Blick auf eine Ausbildung in einem Unternehmen fördert.“

Zum Hintergrund:

Das Werkstattjahr ist ein Angebot im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) und reiht sich als niedrigschwelliges Berufsvorbereitungsprogramm in die Übergangsangebote ein. Das ESF-geförderte Angebot richtet sich an noch nicht ausbildungsreife Jugendliche und umfasst in der Regel zwölf Monate. Es verbindet berufliche Qualifizierung mit betrieblichen Praxisphasen. Ziel des Angebots ist es, Jugendliche schrittweise an das Ziel einer Integration in den Arbeitsmarkt heranzuführen, im Idealfall über die Herstellung der Ausbildungsreife und die anschließende Aufnahme einer Berufsausbildung. Das Förderangebot wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds landesweit für bis zu 1200 Teilnehmenden finanziert. Eine Kofinanzierung erfolgt durch die Agenturen für Arbeit und eine Maßnahmefinanzierung durch die Jobcenter.

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