Nordrhein-Westfalen und Israel bekräftigen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Gemeinsame Absichtserklärung in Tel Aviv unterzeichnet

6. September 2018
Ministerpräsident Armin Laschet besucht Israel

Unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Armin Laschet haben NRW.International, NRW.INVEST und die Deutsch-Israelische Industrie- und Handelskammer, AHK Israel, heute eine Gemeinsame Absichtserklärung zur weiteren Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit unterzeichnet.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Armin Laschet haben NRW.International, NRW.INVEST und die Deutsch-Israelische Industrie- und Handelskammer, AHK Israel, heute eine Gemeinsame Absichtserklärung zur weiteren Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit unterzeichnet.
 
„Die Gemeinsame Absichtserklärung ist ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Nordrhein-Westfalen und Israel zu stärken, insbesondere im Bereich der technologischen Zusammenarbeit“, so Ministerpräsident Armin Laschet. „Beide Länder haben Strukturwandel erlebt und erleben ihn noch heute. Durch die Erklärung sollen Kooperationsprojekte zwischen nordrhein-westfälischen und israelischen Firmen entstehen, die die Herausforderungen des Strukturwandels annehmen und gemeinsam an Lösungen und Chancen einer digitalisierten Wirtschaft arbeiten.“
 
Dr. h.c. Michael Federmann, Präsident der Deutsch-Israelischen Industrie- und Handelskammer sagte: „Heute machen wir einen weiteren Schritt in unserer Zusammenarbeit. Wir verpflichten uns gegenseitig zur Vertiefung unserer wirtschaftlichen Bindungen, der Erweiterung unserer gemeinsamen Aktivitäten und der Entwicklung neuer Konzepte der Interaktion zwischen Start-ups und Grown-ups. Wir wollen die Skalierung israelischer Unternehmen mit Hilfe und im Interesse von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen fördern und den Austausch von Studierenden und Jungunternehmern intensivieren. Damit tragen wir den Synergien unserer beiden Länder Rechnung und würdigen Nordrhein-Westfalen als das bevölkerungsstärkste und wirtschaftlich größte der Bundesländer.“
 
„Israel ist ein Hotspot für Startups. NRW.INVEST konnte seit letztem Jahr zu über 100 digitalen Startups Kontakt aufbauen, von denen 20 am Standort Nordrhein-Westfalen interessiert sind. Drei dieser Startups siedeln sich gerade bei uns an. Im nächsten Jahr wollen wir unsere Aktivitäten in Israel noch intensivieren,” so Petra Wassner, Geschäftsführerin von NRW.INVEST.
 
Almut Schmitz, Geschäftsführerin von NRW.International, sagt: „Industrie 4.0 und Digitalisierung stellen unsere Unternehmen vor große Herausforderungen. Durch das Angebot des NRW-Kooperationsscouts bei der AHK Israel bietet NRW.International dem nordrhein-westfälischen Mittelstand Zugang zum innovativen Potential Israels – ich freue mich sehr, dass wir dies heute mit der AHK Israel für die kommenden 5 Jahre verlängern konnten.“
 
Die Gemeinsame Absichtserklärung hat zum Ziel, die Deutsch-Israelischen Beziehungen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit weiter zu verstetigen und zu vertiefen. Im Vordergrund steht die Schaffung von Kooperationen zwischen israelischen Technologieunternehmen und -gründern und nordrhein-westfälischen Regionen und Unternehmen. Menschen und Unternehmen in den Bereichen Digitalisierung, Industrie 4.0, nachhaltige Mobilität, Smart Cities, Sicherheit und Privatsphäre, alternde Gesellschaft sowie Klima und Umwelt sollen zusammengeführt werden. Weiterhin sollen Kooperationsprojekte unter Beteiligung von Startups aus Israel und Nordrhein-Westfalen, großen und mittelständischen Unternehmen und verschiedenen Technologieclustern an mindestens fünf Standorten in Nordrhein-Westfalen entstehen.
 
Zudem wird die Kooperation zwischen Nordrhein-Westfalen und Israel im Hochschulbereich intensiviert: Das „New Kibbutz“-Programm der Landesregierung für Studierende der Ingenieurwissenschaft soll ausgebaut und die Teilnehmerzahl jährlich erhöht werden. Seit dem Jahr 2017 unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung Projekt-Teilnehmer.
 
Die Absichtserklärung ist mit Unterzeichnung in Kraft getreten und hat eine Dauer von zunächst fünf Jahren.
 

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