Nordrhein-Westfalen startet Bundesratsinitiative für den Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsschutz

Minister Laumann: Durch den Fokus auf bedeutsame Vorgaben stärken wir den Schutz von Beschäftigten und entlasten Unternehmen

5. Dezember 2025
Handwerker mit Hammer

Nordrhein-Westfalen hat eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, mit der unnötige Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeits- und Strahlenschutz sowie in der Chemikaliensicherheit abgebaut werden soll.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Weniger Bürokratie und mehr Fokus und Zeit für das Wesentliche: Nordrhein-Westfalen hat eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, mit der unnötige Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeits- und Strahlenschutz sowie in der Chemikaliensicherheit abgebaut werden soll. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht Änderungen an 18 Bundesgesetzen und -verordnungen vor, die die öffentliche Verwaltung und die Wirtschaft von unnötigen bürokratischen Lasten befreien würden. Dies würde der öffentlichen Verwaltung ermöglichen, sich auf die bedeutsamen Vorgaben für den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten sowie Bürgerinnen und Bürgern zu konzentrieren. Für Unternehmen ergäben sich jährliche Einsparungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro. 

„Derzeit gibt es Vorschriften im Arbeitsrecht, Arbeits- und Strahlenschutz sowie in der Chemikaliensicherheit, die nicht wesentlich zum Schutz der Beschäftigten beitragen. Die Behörden hingegen werden durch die Kontrolle solcher Vorschriften von wichtigeren Aufgaben abgehalten. Wir in Nordrhein-Westfalen sagen: Diese Vorschriften müssen abgebaut werden, damit sich die Aufsichtsbehörden auf die relevanten Vorgaben und tatsächlichen Problemfelder fokussieren können. So können wir die Umsetzung von Arbeitsrecht, Arbeits- und Strahlenschutz sowie die Chemikaliensicherheit in Deutschland stärken und Beschäftige besser schützen. Gleichzeitig entlastet dieser Abbau von unnötiger Bürokratie erheblich die Unternehmen. Mit unserer Initiative treiben wir das Thema Bürokratieabbau aus Nordrhein-Westfalen ernsthaft voran und machen den anderen Ländern sowie dem Bund einen ganz konkreten Vorschlag, um den Staat effizienter zu machen. Deswegen hoffe ich, dass unser Gesetzentwurf im Bundesrat und Bundestag Zustimmung finden wird“, erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.  

Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht beispielsweise vor, dass Betriebe erst ab 50 Beschäftigen Arbeitsschutzausschüsse zu bilden haben und dass die Zahl der verpflichtenden Anzahl von Sitzungen dieser Ausschüsse reduziert wird. Nach aktuell geltendem Recht müssen die Arbeitsschutzausschüsse in Betrieben bereits ab 20 Beschäftigten mindestens einmal vierteljährlich über Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten. Gerade für kleine Unternehmen stellt das eine Belastung da, besonders wenn es keine relevanten Themen für die Sitzung gibt, diese aber dennoch aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung alle drei Monate durchgeführt werden muss. Die von Nordrhein-Westfalen vorgesehene Änderung stellt eine organisatorische und zeitliche Entlastung für die kleinen und mittleren Betriebe dar. 

Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass die vorgeschriebene Zwischenprüfung von Aufzugsanlagen in Betrieben wegfallen. Stattdessen soll es nach dem Vorschlag des Landes nur die ebenfalls vorgeschriebene Hauptprüfung alle zwei Jahre geben, da es zum einen kaum Unfälle mit Aufzugsanlagen gibt und die Anlagen zum anderen regelmäßig durch Fachfirmen gewartet werden müssen und auch bei diesen Wartungsarbeiten Mängel erkannt und abgestellt werden. 

Vorgesehen sind auch Änderungen im Bereich des Chemikalienhandels, die erhebliche Erleichterung für Unternehmen und eine Gleichbehandlung von Online-Handel und Präsenzhandel zur Folge haben werden. Schließlich sieht der Gesetzentwurf an mehreren Stellen vor, dass Dokumente auch elektronisch unterschrieben werden können. 

Nordrhein-Westfalen hat dem Bundesrat den Gesetzentwurf am Freitag, 5. Dezember 2025, mit dem Antrag zugeleitet, seine Einbringung in den Bundestag zu beschließen.

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