Nordrhein-Westfalen bereitet Impfung gegen Affenpocken für Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko vor

Impfstoff wird HIV-/Infektionsambulanzen an den Universitätskliniken und HIV/STI-Schwerpunktpraxen ab Ende der nächsten Woche bereitgestellt

4. Juli 2022
Mann wird geimpft

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte über die Umsetzung der geplanten Impfungen gegen das Affenpockenvirus informiert.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Bitte beachten Sie die Korrektur im Absatz "Der Impfstoff".

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte über die Umsetzung der geplanten Impfungen gegen das Affenpockenvirus informiert. Für die Impfungen stellt der Bund den Impfstoff JYNNEOS®/Imvanex® bereit, der in Europa von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zum Schutz vor Pocken autorisiert ist und nach derzeitiger Kenntnislage auch vor einer Infektion mit Affenpocken schützt. Geimpft werden können bestimmte Personengruppen, die ein besonders Risiko haben, sich mit dem Affenpockenvirus zu infizieren. Die Impfungen starten ab Ende nächster Woche an HIV-/Infektionsambulanzen der Universitätskliniken und teilnehmenden HIV/STI-Schwerpunktpraxen. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das Impfungen gegen Affenpocken durchführt.

Impfung nur bei hohem Risiko

Affenpocken sind eine Viruserkrankung, die sich vor allem mit  Symptomen, wie Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen und einem Ausschlag mit Bläschen oder Pusteln äußert. Die Erkrankung wird von Mensch zu Mensch bei engem Körperkontakt (Kontakt mit Körperflüssigkeiten und den typischen Hautveränderungen) mit einer infizierten Person übertragen. Das RKI schätzt aktuell das Risiko einer Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung als gering ein. Da der Impfstoff derzeit nur begrenzt zur Verfügung steht, muss der Kreis der Personen, die sich impfen lassen können über die Impfempfehlungen der STIKO hinaus eingegrenzt werden. Folgende Personen können sich impfen lassen:

  • Personen, die dem Affenpockenvirus exponiert waren;
  • Männer mit einer hohen Anzahl an gleichgeschlechtlichen sexuel-len Kontakten und folglich einem hohen Risiko für sexuell übertragbare Erkrankungen.

Die Gesundheitsämter informieren die exponierten Personen im Rahmen der Kontaktnachverfolgung darüber, dass sie sich impfen lassen können und vermitteln sie an die impfenden Stellen. Um Personen mit einem besonderen Ansteckungsrisiko zu erreichen, kommunizieren auch die Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW und die Aidshilfe NRW e. V., welche Stellen impfen werden. Die Impfung ist für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Die Entscheidung für eine Impfung liegt im Ermessen des impfenden Arztes oder der impfenden Ärztin.

Der Impfstoff

In mehrern anderen Ländern wie den USA und Kanada ist JYNNEOS®/Imvanex® bereits für die Verwendung gegen Affenpocken zugelassen. Der Bund hat diesen Impfstoff zentral für Impfungen gegen Affenpocken in Deutschland beschafft. Im nordrhein-westfälischen Impfstoffzentrallager ist bereits eine erste Lieferung von 7.300 Dosen eingetroffen.  Das Bundesgesundheitsministerium erwartet die Lieferung weiterer 200 000 Dosen an den Bund im Laufe des dritten Quartals 2022, etwa 20 Prozent davon werden nach Nordrhein-Westfalen geliefert.

In medizinisch begründeten dringenden Einzelfällen, insbesondere bei einem nachgewiesenen engen Kontakt zu einer Person mit einer Affenpockeninfektion, können bereits jetzt an den Universitätskliniken in Aachen, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Essen, Münster und Köln Impfungen gegen Affenpocken erfolgen.

Informationen zu Symptomatik, Infektionswegen und Prävention finden Sie auf der Seite des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken-Ueberblick.html


Die Pressemitteilung wurde am 06. Juli 2022 präzisiert. In der am 02. Juli 2022 versendeten Fassung wurde nicht klar kenntlich gemacht, dass die 200 000 Impfstoffdosen, die im dritten Quartal bereit stehen, die Lieferung an den Bund sind. Nordrhein-Westfalen erhält rund 20 Prozent dieser Dosen. Daraus entstandene Missverständnisse bitten wir zu entschuldigen.

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