Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst: Königreich Belgien und Gesundheitsministerium unterzeichnen Absichtserklärung

Minister Laumann: Wir freuen uns über den nächsten Schritt in der europäischen Zusammenarbeit

28. März 2024
phb Blaulicht Rettung Notfall

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und der Vize-Ministerpräsident und Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (Ostbelgien), Antonios Antoniadis, haben in Aachen die gemeinsame Absichtserklärung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst unterzeichnet.

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Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und der Vize-Ministerpräsident und Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (Ostbelgien), Antonios Antoniadis, haben am Donnerstag, 28. März 2024, in Aachen die gemeinsame Absichtserklärung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst unterzeichnet. Der Vizepremierminister und Minister für Soziales und Öffentliche Gesundheit der belgischen Zentralregierung, Frank Vandenbroucke, hatte die Erklärung bereits im Vorfeld unterschrieben. Mit der Absichtserklärung soll die Zusammenarbeit zwischen dem Königreich Belgien und dem Land Nordrhein-Westfalen im Rettungswesen intensiviert werden, um den wechselseitigen Einsatz der Rettungsdienste zukünftig zu vereinfachen.

Nordrhein-Westfalen hat einen gut funktionierenden und qualitativ hervorragenden Rettungsdienst. Die rettungsdienstliche Zusammenarbeit an der belgischen und nordrhein-westfälischen Grenze ist seit vielen Jahren gelebte Praxis. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir im Zuge der guten europäischen Zusammenarbeit heute den nächsten Schritt mit unseren belgischen Kolleginnen und Kollegen gehen können”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: “Mit der gemeinsamen Erklärung bekräftigen wir unseren Willen, die Zusammenarbeit im Rettungswesen zukünftig weiter auszubauen und gemeinsam strukturierte Antworten für die Weiterentwicklung der Organisation der medizinischen Notfallhilfe zu erarbeiten.”

Vize-Ministerpräsident und Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (Ostbelgien), Antonios Antoniadis: „Im Notfall muss medizinische Hilfe unabhängig von Landesgrenzen schnell angeboten werden. Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung schließen wir eine Lücke in der grenzüberschreitenden Notfallversorgung. Unsere langjährige Lobbyarbeit und die zahlreichen Interventionen bei der belgischen Regierung und der NRW-Landesregierung machen sich endlich bezahlt. Ich bin froh darüber, dass ich in Frank Vandenbroucke und Karl-Josef Laumann wichtige Verbündete gefunden habe.“

Vizepremierminister und Minister für Soziales und Öffentliche Gesundheit der belgischen Zentralregierung, Frank Vandenbroucke: Die Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern in medizinischen Notfällen ist sehr wichtig. Sowohl für die Bürgerinnen und Bürger in der Grenzregion als auch für die verschiedenen Akteure der medizinischen Nothilfe. Das sehen wir seit Jahren in der Praxis. Mit der Unterzeichnung unserer Absichtserklärung bekräftigen wir unseren Willen, diese Zusammenarbeit weiter zu stärken und zu vertiefen."

„Wir haben lange gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen daran gearbeitet, dass der Einsatz von Rettungsdiensten in unserer Grenzregion vereinfacht wird. Mit der heutigen Unterzeichnung machen wir einen wichtigen Schritt: Zwischen Belgien und NRW wird endlich eine belastbare Rechtsgrundlage für den grenzüberschreitenden Rettungsdienst geschaffen“, sagt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont.

Die gemeinsame Absichtserklärung bekräftigt das einhellige Ziel, den wechselseitigen Einsatz der Rettungsdienste zu vereinfachen. Offene Rechtsfragen (beispielsweise zu den Kompetenzen des Personals oder zu Kommunikationsprozesses bei Einsätzen) sollen zukünftig gemeinsam geklärt sowie Grundlagen für die wechselseitige Alarmierung und den Einsatz von Rettungsdiensten sowie den Transport von Patientinnen und Patienten geschaffen werden. Soweit erforderlich, werden das Königreich Belgien und das Land Nordrhein-Westfalen auf die Festlegung einer geeigneten Rechtsgrundlage hinwirken, um die Nachhaltigkeit dieser Zusammenarbeit in den betreffenden Kompetenzbereichen zu gewährleisten. Für die weiteren Arbeiten soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet werden.

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