Ministerin Steffens: Bei Krankenhausreform ist Nordrhein-Westfalen der Gewinner

5. Dezember 2014

Die Ergebnisse der Bund-Länder Arbeitsgruppe für eine Krankenhausreform 2015 bedeuten für Nordrhein-Westfalen eine Chance für eine weitere Verbesserung der Versorgung. Dieses Fazit zieht die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens nach Abschluss der heutigen Verhandlungsrunde in Berlin, an der sie als Vertreterin für Nordrhein-Westfalen teilgenommen hat.

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Die heutigen Ergebnisse der Bund-Länder Arbeitsgruppe für eine Krankenhausreform 2015 bedeuten für Nordrhein-Westfalen eine Chance für eine weitere Verbesserung der Versorgung. Dieses Fazit zieht die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens nach Abschluss der heutigen Verhandlungsrunde in Berlin, an der sie als Vertreterin für Nordrhein-Westfalen teilgenommen hat.

„Nordrhein-Westfalen ist der Gewinner in der Bund-Länder AG. Wir haben für unser Bundesland das Bestmögliche erreicht, was innerhalb des vom Bund gesetzten Rahmens möglich war“, erklärte Ministerin Steffens nach Abschluss der heutigen Verhandlungen. „Künftig wird bundesweit die Qualität bei der Planung und Finanzierung der Versorgung eine wesentliche Rolle spielen. Was wir in Nordrhein-Westfalen mit unserer Krankenhausplanung erstmals durchgesetzt haben, wird damit bundesweit zum Maßstab. Dies ist nicht nur ein großer Gewinn für die Patientinnen und Patienten, sondern stärkt alle Akteurinnen und Akteure im Gesundheitssystem, für die der Qualitätsaspekt schon lange im Vordergrund steht“, so Steffens weiter.

Mit dem neu geschaffenen Strukturfonds können die notwendigen Veränderungen der Krankenhauslandschaft – beispielsweise die Zusammenlegung von Abteilungen (Konzentration auf Stärken/nicht mehr jedes Krankenhaus muss alles anbieten) oder die Gründung neuer Gesundheitszentren - wesentlich vorangebracht werden. 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve sollen von den Ländern co-finanziert werden, um insgesamt eine Milliarde Euro zusätzlich zu erreichen. „Dies könnte für Nordrhein-Westfalen ein Anteil von rund 100 Millionen Euro bedeuten“, sagte die Ministerin.

Mit einem – von Nordrhein-Westfalen geforderten - Pflegestellenförderprogramm (vorgesehen sind bundesweit rund 660 Millionen Euro in drei Jahren) können Defizite in der Pflege im Krankenhaus schnell wenigstens zum Teil abgefedert werden. „Da wir immer mehr ältere Patientinnen und Patienten mit Mehrfacherkrankungen und erhöhtem Pflegebedarf haben werden, benötigen die Krankenhäuser dringend mehr Personal. Eine gute Pflege und ausreichend menschliche Zuwendung sind für einen guten Heilungsverlauf unverzichtbar“, betonte die Ministerin. Sie begrüßt vor allem die Entscheidung der Bund-Länder AG, den grundsätzlichen sowie den erhöhten Pflegebedarf von einer Kommission neu ermitteln zu lassen.

Erleichtert zeigte sich die Ministerin, dass endlich die Abschwächung der Ungerechtigkeit bei der Krankenhausfinanzierung auf Grundlage des so genannten Landesbasisfallwerts angegangen werden soll. Der Landesbasisfallwert ist ein Multiplikator für die Bestimmung der Vergütung für Krankenhausleistungen durch die Krankenkassen. Da er bisher in Nordrhein-Westfalen niedriger liegt als beispielsweise in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, sind die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen gegenüber diesen Ländern finanziell benachteiligt. „Dass Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen für die gleiche Blinddarmoperation rund 200 Euro weniger erhalten als eine Klinik in Rheinland-Pfalz, ist eine große Ungerechtigkeit und ein nicht zu akzeptierender Wettbewerbsnachteil. Bei großen Operationen kann der Unterschied sogar mehrere tausend Euro ausmachen, das muss ein Ende haben“, unterstrich die Ministerin.

Positiv bewertet die Ministerin ebenfalls eine Sonderregelung zur Unterstützung von Krankenhäusern mit einem besonders hohen Anteil an der Notfallversorgung sowie eine besondere Vergütung für Zentren, die als Maximalversorger u.a. mit der Behandlung schwieriger und seltener Krankheiten einen besonderen Beitrag für das Gesundheitssystem leisten. Durch die zahlreichen Maßnahmen profitieren die Universitätskliniken und Maximalversorger an vielen Stellen, durch neue Regelungen beim Sicherstellungszuschlag können Häuser, die für die Versorgungssicherheit notwendig sind, leichter unterstützt werden.

Gewünscht hätte sich Ministerin Steffens eine neue Finanzierungssystematik, bei der sich auch die Kassen an den Investitionen beteiligen und einen Einstieg in eine gemeinsame Planung der ambulanten und stationären Versorgung, um Doppelstrukturen zu vermeiden, Synergien zu nutzen und angesichts des drohenden Personalmangels eine zukunftssichere Planung der Versorgung zu erleichtern. Bisher planen die Länder die stationäre Versorgung (Krankenhäuser). Die ärztliche Selbstverwaltung plant davon unabhängig aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen die ambulante Versorgung (niedergelassene Ärztinnen und Ärzte).

„Obwohl aus vielen Gründen eine sektorübergreifende Planung sinnvoll wäre, gibt es dafür leider noch keine Mehrheit“, bedauerte die Ministerin.

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