Krankenhaustransformationsfonds: Erster Förderbescheid geht nach Nordrhein-Westfalen
Gesundheitsminister Laumann: Ich bin froh, dass die Fördermittel zügig bewilligt werden
Gefördert wird ein Vorhaben der Kliniken Rhein-Berg der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO).
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat am Freitag, 17. April 2026, den bundesweit ersten Förderbescheid für den Krankenhaustransformationsfonds übersandt – und dieser geht nach Nordrhein-Westfalen. Gefördert wird ein Vorhaben der Kliniken Rhein-Berg der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO). Die Fördersumme beträgt insgesamt mehr als 58 Millionen Euro, von denen der Bund rund 45 Millionen Euro und das Land Nordrhein-Westfalen fast 13 Millionen Euro übernehmen. Den Rest der Investitionskosten in Höhe von insgesamt 65 Millionen Euro übernimmt der Träger GFO.
„Ich bin sehr froh, dass nach dem langen Gesetzgebungsprozess jetzt auch die Krankenhausreform des Bundes anfängt zu wirken und die Mittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds zügig bewilligt werden. Dass der erste Förderbescheid nach Nordrhein-Westfalen geht, freut mich natürlich umso mehr. Wir werden das Geld nun schnellstmöglich dem Krankenhausträger zur Verfügung stellen, damit dieser die nötigen Strukturveränderungen ebenfalls zügig umsetzt. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit in Bergisch Gladbach und den umliegenden ländlichen Gebieten auch weiterhin zu gewährleisten“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Mit der Förderung werden Strukturveränderungen am Marien-Krankenhaus sowie dem Vinzenz Pallotti Hospital in Bergisch Gladbach gefördert.
Demnach werden verschiedene medizinische Leistungsgruppen wie beispielsweise Innere Medizin, Chirurgie, Geriatrie und Intensivmedizin am Vinzenz Pallotti Hospital konzentriert. Das Marien-Krankenhaus stellt nach den Umstrukturierungen keine stationären Leistungen mehr bereit, sondern wird für die ambulante Versorgung und die „GFO Schule für Gesundheitsberufe Bergisches Land“ genutzt.
Hintergrundinformationen
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das am 15. April in Kraft getreten ist, ist auch auf Bundesebene eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung auf den Weg gebracht worden. Ein Teil dieser Reform ist der Krankenhaustransformationsfonds, mit dem Bund, Länder und gegebenenfalls Krankenhausträger gemeinsam strukturverändernde Vorhaben fördern, mit dem die Krankenhauslandschaft zukunftsfest aufgestellt wird. Insgesamt werden den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2026 bis 2035 damit rund zehn Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung stehen.
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