Minister Laumann: Arbeitsplätze mitten im Leben für mehr als 1.700 Menschen mit Behinderungen

10 Jahre Landesprogramm „Integration unternehmen!“

12. November 2018
Arbeit Rollstuhl Integration

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat eine positive Zwischenbilanz des im Jahr 2008 von ihm gestarteten Landesprogramms „Integration unternehmen!“ gezogen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat eine positive Zwischenbilanz des im Jahr 2008 von ihm gestarteten Landesprogramms „Integration unternehmen!“ gezogen: „Das Ergebnis kann sich sehen lassen! Wir haben mehr als 1.700 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit schweren Behinderungen geschaffen, die am allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chance hatten“, sagte der Minister auf einer Jubiläumsveranstaltung in Düsseldorf. „Und das Beste daran ist: Diese Arbeitsplätze sind in inklusiven Betrieben entstanden, wo Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt zusammenarbeiten.“
 
Nordrhein-Westfalen nimmt damit heute bundesweit einen Spitzenplatz ein: Beim Start des Programms im Jahr 2008 gab es hier gerade einmal 100 Inklusionsbetriebe, heute sind es 300. Das ist etwa ein Drittel aller bundesweit bestehenden Inklusionsbetriebe. In Nordrhein-Westfalen stellen sie insgesamt 7.500 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zur Verfügung, davon rund 4.100 für Menschen mit Behinderung. 1.735 dieser Arbeitsplätze wurden aus dem Landesprogramm „Integration unternehmen!“ gefördert. Dafür stehen jährlich 2,5 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.
 
„Menschen mit schweren Behinderungen“, so Laumann weiter, „haben es trotz der derzeit insgesamt guten Arbeitsmarktlage nicht leicht, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Deshalb sind Inklusionsunternehmen so wichtig. Sie bieten einen Arbeitsplatz mitten im Leben, sie zahlen einen marktüblichen Lohn und sie gewährleisten allen Beschäftigten – ob mit oder ohne Behinderung – die gleichen Rechte.
Und was ich besonders hervorheben möchte: Sie zeigen, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und wirtschaftlicher Erfolg zusammenpassen, ihre Insolvenzquote ist geringer als bei den Unternehmen insgesamt.“
 
Inklusionsbetriebe gibt es in den unterschiedlichsten Branchen. Einige aus dem Landesprogramm „Integration unternehmen!“ geförderte Betriebe stellten sich und ihre Arbeit auf der Jubiläumsveranstaltung in Düsseldorf vor: VIA Integration gGmbH, Aachen, mit den Arbeitsbereichen Bio-Gärtnerei, Gastronomie/Veranstaltungen, Bio-Verkauf und Alemannia-Fanshops; Kiebitzhof GmbH, Gütersloh, mit verschiedenen Geschäftsbereichen wie Lebensmittel, Hausmeisterservice und Garten- und Landschaftsbau; Klaus Fischer Dreh- und Presstechnik, Mönchengladbach, mit der Herstellung von Fahrradschläuchen mit zwei Enden; duplio gGmbH, die ehemalige Josefsbrauerei in Olsberg; die Eislounge Maria Veen, Reken, mit einer mobilen Eistheke für Großveranstaltungen; Moderne Floristik Steinbrecher, Waltrop, als Vorbildunternehmerin durch das Bundesministerium für Wirtschaft ausgezeichnet; sowie die hauswirtschaftlichen Bereiche an fünf Standorten des Pflegeunternehmens Carpe Diem mit Sitz in Wermelskirchen.

Hintergrundinformationen:

Aus dem Landesprogramm „Integration unternehmen!“ werden investive Zuschüsse in Höhe von maximal 20.000 Euro pro neugeschaffenem Arbeitsplatz für Beschäftigte aus der Zielgruppe des § 215 SGB IX gezahlt. Dies sind Menschen, deren Teilhabe am Arbeitsmarkt „auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.“ Inklusionsbetriebe beschäftigen zwischen mindestens 30 Prozent und in der Regel nicht mehr als 50 Prozent Personen aus dieser Zielgruppe.
 
Die antragstellenden Unternehmen müssen einen Eigenanteil von 20 Prozent leisten. Inklusionsbetriebe können eigenständige Unternehmen sein oder Inklusionsabteilungen in regulären Unternehmen. Die Arbeitsplätze können bei bestehenden oder neugegründeten Inklusionsbetrieben eingerichtet werden. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) informiert und begleitet bei der Gründung von neuen Inklusionsbetrieben. Die Landschaftsverbände beraten die antragstellenden Betriebe und fungieren als Bewilligungsbehörde für das Landesprogramm. Zudem können die Landschaftsverbände aus der Ausgleichsabgabe Zuschüsse zu den Personalkosten gewähren.
 
Eine Übersicht der Inklusionsbetriebe im Rheinland findet sich unter www.lvr.de, eine Übersicht für Westfalen-Lippe unter www.lwl.org.
 

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