SozialstiftungNRW baut Förderung im Bereich Digitalisierung aus
Stiftungsrat stellt Mittel von rund 21,6 Millionen Euro für Programme und Projekte bereit
Die SozialstiftungNRW baut ihre Förderung im Bereich der Digitalisierung aus. Der Stiftungsrat beschloss in seiner 245. Sitzung das Sonderprogramm „Digitale Resilienz stärken – Kinder und Jugendliche im digitalen Zeitalter begleiten“. Hierfür stellt die Stiftung fünf Millionen Euro bereit. Ziel ist es, junge Menschen im kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu stärken und sie in ihren digitalen Lebenswelten zu begleiten.
Die SozialstiftungNRW baut ihre Förderung im Bereich der Digitalisierung aus. Der Stiftungsrat beschloss in seiner 245. Sitzung das Sonderprogramm „Digitale Resilienz stärken – Kinder und Jugendliche im digitalen Zeitalter begleiten“. Hierfür stellt die Stiftung fünf Millionen Euro bereit. Ziel ist es, junge Menschen im kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu stärken und sie in ihren digitalen Lebenswelten zu begleiten. Insgesamt verabschiedete der Stiftungsrat Förderprogramme und -projekte mit einem Volumen von 21,6 Millionen Euro, die aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen aufgreifen. Die SozialstiftungNRW fördert Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege.
Mit einem Förderaufruf in Höhe von ebenfalls fünf Millionen Euro soll die Barrierefreiheit in bestehenden Gebäuden und Einrichtungen verbessert werden. Unterstützt werden investive Maßnahmen, die die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Einrichtungen verbessern und damit die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken.
Höhere Förderquote für Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit
Darüber hinaus beschloss der Stiftungsrat, Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe künftig mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent zu unterstützen. Damit trägt die Stiftung den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit Rechnung.
Neben diesen strategischen Entscheidungen wurden zahlreiche Projekte bewilligt. Dazu gehören unter anderem das Modellprojekt „VinkUs – Stärkung inklusiver Unterstützungsstrukturen in Kindertageseinrichtungen“, das Modellprojekt „ESOP – Erprobung Sozialraumorientierung im Pflegeprozess“, der Umbau des Lutherhauses in Wesel zu einem Familienzentrum, die Anschubfinanzierung für digitale Streetwork, verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung sozialer Einrichtungen sowie Investitionen in Begegnungsorte, besondere Wohnformen und soziale Infrastruktur.
„Mit unseren Beschlüssen investieren wir nicht nur in einzelne Projekte, sondern in die Zukunft unseres Gemeinwesens. Ob Inklusion, Digitalisierung, Klimaschutz oder die Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen – wir wollen dort fördern, wo gesellschaftliche Herausforderungen neue und nachhaltige Lösungen erfordern“, betont der Stiftungsratsvorsitzende Marco Schmitz.
Mit den Beschlüssen unterstreicht die Stiftung ihren Anspruch, gesellschaftliche Entwicklungen aktiv aufzugreifen und gemeinsam mit ihren Partnern zukunftsweisende Lösungen für mehr Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu ermöglichen.
Informationen zur SozialstiftungNRW:
Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie das Sozialministerium. Ein weiteres Mitglied stellt das Finanzministerium.
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