Landesregierung legt Sozialbericht NRW 2026 vor
Minister Laumann: Umfassende Datenbasis ist Voraussetzung für eine zielgerichtete Arbeits- und Sozialpolitik
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am Dienstag, 14. Juli 2026, den Sozialbericht NRW 2026 veröffentlicht. Der Bericht zur sozialen Lage im Land wird einmal pro Legislaturperiode erstellt, zuletzt 2020. Er nimmt die Themen Einkommen, Vermögen, Armut und Reichtum in den Blick.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am Dienstag, 14. Juli 2026, den Sozialbericht NRW 2026 veröffentlicht. Der Bericht zur sozialen Lage im Land wird einmal pro Legislaturperiode erstellt, zuletzt 2020. Er nimmt die Themen Einkommen, Vermögen, Armut und Reichtum in den Blick. Der Bericht stellt für die Landesregierung eine wichtige Grundlage für ihre Sozial- und Arbeitsmarktpolitik dar. Basierend auf öffentlich zugänglichen Daten der amtlichen Statistik wie etwa dem Mikrozensus 2024, der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sowie verschiedenen Sozialstatistiken kann er auf entstehende Problemlagen aufmerksam machen. Die Berichtszeiträume richten sich jeweils nach den zum Zeitpunkt der Berichtserstellung aktuell verfügbaren Daten. Für die meisten Statistiken lagen Daten für das Jahr 2024 vor. Der Sozialbericht steht im Internet unter folgendem Link zur Verfügung:
www.mags.nrw/sozialberichte-aktuelle-berichte-und-kurzanalysen
Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Der aktuelle Sozialbericht zeigt die nach wie vor bestehenden Herausforderungen im Bereich der Armutsbekämpfung auf. Als Sozialminister werde ich nicht nachlassen, im Sinne der Menschen an diesen Herausforderungen zu arbeiten. Zur Wahrheit gehört aber auch: Angesichts der globalen Krisen und wirtschaftlichen Belastungen, die in den aktuellen Berichtszeitraum fallen, zeigt der Bericht, dass unser Sozialstaat seine Aufgabe erfüllt.“
Erfreulich ist, dass die Niedriglohnquote zwischen 2015 und 2024 um 2,5 Prozent gesunken ist, was auch in der Erhöhung des Mindestlohns begründet ist. Als Niedriglohnempfängerin beziehungsweise Niedriglohnempfänger gilt, wer weniger als zwei Drittel des westdeutschen Medians der Bruttoarbeitsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter erhält.
Zwischen den Jahren 2020 und 2023 ist das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohnerin und Einwohner in Nordrhein-Westfalen um 16,5 Prozent gestiegen, seit 2017 um 26,6 Prozent. Trotz in einigen Jahren hoher Inflationsraten ist das preisbereinigte Einkommen in Nordrhein-Westfalen zwischen 2020 und 2023 nahezu gleichgeblieben (-0,1 Prozent), die Kaufkraft der Haushalte blieb also im Schnitt stabil. Wichtig ist, dass die Inflationsrate nach den Extremwerten in den Vorjahren wieder auf ein normales Niveau gesunken ist. Lag sie im Jahr 2022 noch bei über sieben Prozent, erreichte sie 2024 noch 2,2 Prozent. Eine der Folgen der krisenbedingten Preissteigerungen ist jedoch, dass weiterhin viele Menschen Unterstützung benötigen: In den Jahren 2022 bis 2024 bezogen jeweils rund zwei Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen Mindestsicherungsleistungen wie Grundsicherung (ehemals Bürgergeld).
Die Ergebnisse des Sozialberichts zur Verteilung des Vermögens zeigen, dass die Ungleichheit der Einkommensverteilung von 2018 bis 2024 weiter angestiegen ist. Zudem wuchs das Arbeitnehmerentgelt deutlich geringer als das Vermögenseinkommen. Der Bericht bestätigt erneut, dass Arbeit immer noch der beste Schutz vor Armut ist: Während im Jahr 2024 fast die Hälfte der Erwerbslosen von relativer Einkommensarmut betroffen waren, galt dies nur für 8,7 Prozent der Erwerbstätigen.
Karl-Josef Laumann: „Mit der Fachkräfteoffensive setzen wir deshalb bewusst einen Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration. Dabei haben wir auch die jungen Menschen im Blick, denn eine Ausbildung ist der Schlüssel für einen erfolgreichen Weg in den Arbeitsmarkt und damit der beste Schutz vor Armut. Zudem haben wir bei den Reformen im Bund viele Impulse aus Nordrhein-Westfalen gesetzt, um den Sozialstaat einfacher und transparenter zu machen. Unsere Richtschnur ist und bleibt: Wir leisten verlässliche Hilfe für Menschen, die Unterstützung brauchen. Gleichzeitig legen wir den Fokus auf Beratung, Information und Vermittlung, um bei einem eigenen Weg aus schwierigen wirtschaftlichen Situationen zu unterstützen und finanziellen Notlagen im Alter vorzubeugen.“
Im Vergleich zu seinen Vorgängerversionen ist der Umfang des Sozialberichts 2026 reduziert sowie die Darstellung der Inhalte kompakter und stärker strukturiert, um die Übersichtlichkeit des Berichts zu erhöhen. Zudem erfolgt eine engere Verzahnung mit weiterführenden digitalen Informationsquellen. Auch im aktuellen Bericht wurden die Perspektiven der Kommunen sowie der Freien Wohlfahrtspflege einbezogen. Sie flankieren den Bericht mit Beiträgen zum Thema „Zugang zu Leistungen“.
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