Mehrweg – ein Konzept gegen die Vermüllung

Ministerin Heinen-Esser: Ressourcenschonung und Mehrweg sind die Zukunft, Einweg-Produkte passen nicht in eine nachhaltige Gesellschaft

17. November 2021
phb Mülltrennung Recycling

Ab Jahresbeginn 2023 müssen Restaurants, Bistros und Cafés Essen für unterwegs und To-Go-Getränke auch in Mehrwegverpackungen anbieten.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Ab Jahresbeginn 2023 müssen Restaurants, Bistros und Cafés Essen für unterwegs und To-Go-Getränke auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Dies sehen die Neuregelungen des Verpackungsgesetzes des Bundes vor. Wie Lieferdienste und Take-Away-Anbieter, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auch Behörden durch Mehrweg-Angebote Verpackungsmüll vermeiden können, wurde am Dienstag, 16. November 2021, in den Räumen des Landesumweltamtes in Duisburg diskutiert. Das Umweltministerium, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sowie der Verband kommunaler Unternehmen Nordrhein-Westfalen hatten im Vorfeld der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (20. bis 28. November 2021) zur Veranstaltung „Mit Mehrweg gegen Littering - Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit“ eingeladen.

„Ressourcenschonung und Mehrweg sind die Zukunft, Einweg-Produkte passen nicht in eine nachhaltige Gesellschaft. Weggeworfene Verpackungen vermüllen Grünanlagen, Park- und Rastplätze, gefährden unsere Umwelt und stellen die Kommunen bei der Beseitigung und Entsorgung dieses Abfalls vor große Herausforderungen. Insofern sind alle Alternativen und Initiativen zu begrüßen, die Ressourcen schonen und die Kreislaufwirtschaft stärken“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Die Landesregierung geht mit gutem Beispiel voran. Zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und der Erhöhung des Einsatzes recycelter Abfälle schlägt die Landesregierung im Entwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass im Rahmen öffentlicher Aufträge grundsätzlich eine Verpflichtung zum Vorzug sogenannter Rezyklate gegenüber Primärmaterialien gelten soll. Vor allem soll der Einsatz von Recyclingbaustoffen bei der Vergabe öffentlicher Bauleistungen gesteigert werden. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Frühjahr 2022 vorgesehen.

Zugleich plant das Umweltministerium den Aufbau einer neuen Internetplattform zur Bekämpfung der Vermüllung des öffentlichen Raums an. Sie soll in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Verband kommunaler Unternehmen und der Verbraucherzentrale NRW Best-Practice-Beispiele aufzeigen, Kommunen vernetzen und ihnen helfen, Maßnahmen und Aktionen publik zu machen. „Zugleich soll sie Verbraucherinnen und Verbraucher aufklären, für das Thema sensibilisieren und zum Mitmachen auffordern“, sagte Ministerin Heinen-Esser.

Weitere Informationen und alle Veranstaltungen in der Europäischen Woche der Abfallvermeidung finden Sie hier:

https://www.wochederabfallvermeidung.de/home/

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