Medienminister Liminski: Länder nehmen ihre Verantwortung für Auftrag und Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wahr

Kabinett verabschiedet Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

7. September 2022
Rundfunktechnik

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 6. September 2022, in der Landesvertretung Berlin den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag gebilligt und wird diesen zur Vorunterrichtung an den Landtag weiterleiten.

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 6. September 2022, in der Landesvertretung Berlin den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag gebilligt und wird diesen zur Vorunterrichtung an den Landtag weiterleiten.

Medienminister Nathanael Liminski: „Unabhängiger, ausgewogener Journalismus und verlässliche Medienorgane sind Grundpfeiler einer freien, demokratischen Gesellschaft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht für seine wichtige Aufgabe neben den privaten Medien ein erkennbares Profil und einen klaren Auftrag.“

Der Dritte Medienänderungsstaatvertrag macht dem ÖRR klare Profilvorgaben, schärft insbesondere seine Kernaufgaben in den Bereichen Kultur, Bildung und Information und formuliert Anforderungen für unparteiliche und vielfältige Berichterstattung. Er ermöglicht den Sendern eine freiere Gestaltung ihrer Streaming-Angebote jenseits des bisherigen linearen Programms und stärkt die Gremienkontrolle im Bereich der Qualitätssicherung und der Überwachung der Wirtschaftlichkeit.

„Unser Ziel ist ein starkes Angebot, das die Nutzerinnen und Nutzer stärker als bisher erreicht“, sagte Medienminister Liminski. „Wir brauchen dazu kein Mehr an Angebot, sondern die richtigen Wege – vor allem aber einen qualitativen und inhaltlichen Mehrwert, der für jede und jeden erkennbar ist.“

Die Ausarbeitung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages stehe zeitlich vor den Vorgängen beim RBB, erläuterte der Minister. Gleichwohl müssten die schwerwiegenden Vorwürfe, die gegen Teile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben werden, gründlich aufgeklärt werden. Missstände seien nicht zu dulden, Schwachstellen im System müssten behoben werden. Berechtigte Kritik muss gehört und die Schlussfolgerungen gezogen werden: „Jetzt sind die Sender gefragt. Die Länder kennen ihre Verantwortung – und kommen ihr nach. Es ist ein gutes Zeichen für die föderale Demokratie, dass die Länder die Gestaltung von Auftrag und Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aktiv wahrnehmen.“

Eine zweite Reformstufe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei bereits avisiert. Darin gehe es zum Beispiel um Fragen der Finanzierung. Liminski: „Die Länder sind dazu im Austausch. Ich gehe davon aus, dass auch die aktuellen Begebenheiten beim RBB in dieser Reformstufe ihren Widerhall finden werden.“

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