Landesregierung veröffentlicht aktualisierten Landespsychiatrieplan

Gesundheitsminister Laumann: Ziel ist die Verbesserung der psychischen Gesundheit und der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen in Nordrhein-Westfalen

16. April 2026
Gespräch Therapie Hilfe

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den „Landespsychiatrieplan 2025: Psychische Gesundheit in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Dieser dient als wichtige Grundlage für die weitere Gestaltung der Psychiatriepolitik der Landesregierung. Er formuliert Sachstände, Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze, enthält aber vor allem konkrete nächste Umsetzungsschritte für die kommenden Jahre.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den „Landespsychiatrieplan 2025: Psychische Gesundheit in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Dieser dient als wichtige Grundlage für die weitere Gestaltung der Psychiatriepolitik der Landesregierung. Er formuliert Sachstände, Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze, enthält aber vor allem konkrete nächste Umsetzungsschritte für die kommenden Jahre.

„Psychische Gesundheit hat eine hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung. Sie beeinflusst maßgeblich die Lebensqualität, die soziale Teilhabe und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Mit dem Landespsychiatrieplan 2025 wollen wir die Politik rund um psychische Gesundheit in Nordrhein-Westfalen zukunftsorientiert ausrichten“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der Landespsychiatrieplan 2025 verfolgt in vier Kernfeldern die folgenden Ziele:

  • Psychische Gesundheit fördern: Der Erhalt von Gesundheit ist besser als jede Therapie. Dabei haben sich selbsthilfeorientierte Aktivitäten, Initiativen und Konzepte zur Gesunderhaltung der Bevölkerung vielfach bewährt. Diese müssen weiter gestärkt werden, insbesondere damit Kinder und Jugendliche ein gesundes Fundament für die Zukunft haben.

  • Guter Zugang in die Hilfesysteme: Eine gute Versorgung geht vom einzelnen Menschen aus. Die Zugangswege zum Versorgungssystem und dessen relevante Bestandteile zu kennen, ist dafür die Voraussetzung. Außerdem braucht es einen niedrigschwelligen Zugang zu den Hilfen und eine gute Vernetzung der Hilfeangebote vor Ort.

  • Behandlung für diejenigen, die sie benötigen: Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen eine koordinierte Versorgung, um eine optimale Behandlung unter Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände sicherzustellen. Insbesondere schwer psychisch erkrankte Menschen brauchen eine nahtlose Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg. Niedrigschwellige, aufsuchende und sektorenübergreifende Angebote sind dabei wesentliche Säulen einer gelingenden Versorgung.

  • Behandlungserfolge erhalten und Allgemeinheit schützen: Für eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung der Patientinnen und Patienten müssen Übergänge zwischen den Sektoren so ausgestaltet werden, dass Therapieabbrüche vermieden werden. Dies dient zugleich der Prävention von Gewalttaten durch psychisch erkrankte Menschen, da eine kontinuierliche Behandlung hier die wirksamste Maßnahme ist. Auch hier spielt eine gute Vernetzung vor Ort eine zentrale Rolle.

Ein Schwerpunkt des Landespsychiatrieplans liegt neben der gemeindenahen Versorgung vor allem in der Vernetzung der Hilfsstrukturen. So sollen etwa gemeindepsychiatrische Verbünde im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) gesetzlich verankert werden, um gemeinsame Planung, Sicherstellung und Qualitätssicherung der Hilfen vor Ort zu gewährleisten. Auch Herausforderungen beim Zugang zu den Hilfesystemen für spezifische Zielgruppen werden im Landespsychiatrieplan 2025 beleuchtet und Lösungsansätze skizziert. Zudem wurde im Vergleich zum vorigen Landespsychiatrieplan der Fokus stärker auf die Prävention von psychischen Erkrankungen gelegt.

Insgesamt umfasst der Landespsychiatrieplan 45 nächste Schritte in Form von vertieften Prüfaufträgen und Maßnahmen. Sie sollen in den kommenden Jahren schrittweise mit den betreffenden Akteurinnen und Akteuren im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten umgesetzt werden.

Der Landespsychiatrieplan 2025 ist unter folgendem Link https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/landespsychatrieplan_nrw_2025.pdf auf der Internetseite des Ministeriumsabrufbar.

Hintergrund: 

Der Landespsychiatrieplan ist seit 2017 im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) gesetzlich vorgegeben.

Bei der aktuellen Fortschreibung wurde die Landesregierung vom Landesfachbeirat Psychiatrie sowie weiteren Expertinnen und Experten des psychiatrischen Versorgungssystems beraten. Dazu wurden fünf Arbeitsgruppen (AGs) und 20 Unterarbeitsgruppen (UAGs) gebildet, der Landesfachbeirat Psychiatrie fungierte dabei als Lenkungsausschuss. Insgesamt fanden über 90 Sitzungen der verschiedenen AGs und UAGs statt. Aus den daraus entstandenen umfangreichen Arbeitspapieren hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den nun vorliegenden fortgeschriebenen Landespsychiatrieplan gefertigt.

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