Landesregierung und NRW.BANK stärken kommunale Energieversorger
NRW.BANK.Energienetze: Mehr Investitionskraft für kommunale Energieversorger durch Nachrangdarlehen von bis zu 100 Millionen Euro
Mit dem neuen Förderprogramm NRW.BANK.Energienetze sollen kommunale Energieversorger künftig ihre wirtschaftliche Eigenkapitalbasis stärken und so notwendige Investitionen besser stemmen können.
Ob neue Wärmenetze für ganze Stadtviertel, moderne Anlagen zur Wärmeversorgung oder leistungsfähigere Stromnetze: Mit dem neuen Förderprogramm NRW.BANK.Energienetze sollen kommunale Energieversorger künftig ihre wirtschaftliche Eigenkapitalbasis stärken und so notwendige Investitionen besser stemmen können. Geplant sind Nachrangdarlehen zwischen 5 und 100 Millionen Euro pro Vorhaben, um bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abzudecken. Den Start des Programms planen das NRW-Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK für Anfang 2027.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Die Energiewende findet direkt vor unserer Haustür statt, in unseren Städten und Gemeinden. Dort, wo Menschen morgens die Heizung aufdrehen und abends ihr E-Auto laden. Damit das auch in Zukunft verlässlich funktioniert, müssen unsere Stadtwerke jetzt die Netze und Anlagen von morgen bauen. Das kostet viel Geld. Wir lassen sie damit nicht allein. Mit NRW.BANK.Energienetze wollen wir ihnen den nötigen Spielraum für diese Investitionen geben – das Land steht mit einer vollen Garantie dahinter. So entstehen neue Wärmenetze, Stromnetze werden stärker und die Versorgung vor Ort bleibt sicher.“
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Kommunale Versorger müssen in den kommenden Jahren Milliarden in Netze und Anlagen investieren. Das Land begleitet diese Transformation verlässlich: Im Frühjahr haben wir die Fremdkapitalseite mit einem Sonderbürgschaftsprogramm abgesichert, jetzt stärken wir mit den Nachrangdarlehen auch die Eigenkapitalbasis. Dass die NRW.BANK das Programm direkt an die Stadtwerke vergeben kann, hält den Weg kurz und den Aufwand gering."
Johanna Antonie Tjaden-Schulte, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK: „Der Erfolg der Energiewende entscheidet sich vor Ort. Dafür müssen unsere kommunalen Energieversorger in den kommenden Jahren erheblich in ihre Netze und Anlagen investieren. Mit dem Programm NRW.BANK.Energienetze stärken wir durch nachrangige Mittel die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis der Unternehmen und verbessern ihren Zugang zu Fremdkapital. Wir unterstützen damit die Handlungsfähigkeit, die für Investitionen in zukunftsfähige Städte und moderne Infrastrukturen dringend notwendig ist.“
Zusätzlicher Finanzierungsbaustein für kommunale Energieversorger
Mit dem neuen Angebot reagieren Landesregierung und NRW.BANK auf den hohen Finanzierungsbedarf kommunaler Energieversorger beim Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur. Neben klassischen Bankdarlehen gewinnen dabei eigenkapitalnahe Finanzierungsinstrumente wie das Nachrangdarlehen NRW.BANK.Energienetze an Bedeutung.
Dieser Finanzierungsbaustein erleichtert es kommunalen Energieversorgern, weitere Kredite für Investitionen in die Transformation von Versorgungsinfrastrukturen in den nordrhein-westfälischen Kommunen aufzunehmen. Das Programm soll damit die bestehenden Finanzierungsangebote für kommunale Infrastrukturprojekte ergänzen.
Bis zu 100 Millionen Euro je Vorhaben
NRW.BANK.Energienetze richtet sich an Energieversorger, die sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befinden. Die NRW.BANK plant, Nachrangdarlehen zwischen 5 und 100 Millionen Euro pro Vorhaben bereitzustellen. Diese können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken. Zusätzliche Finanzierungssicherheit bieten Laufzeiten und Zinsbindung bis zu 25 Jahren.
Gefördert werden sollen der Neubau, die Erweiterung und die Modernisierung von Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie zur Wärme- und Kältespeicherung. Auch Investitionen in Strom-, Wärme- und Kältenetze sind förderfähig.
Die NRW.BANK stellt die Nachrangdarlehen bereit. Das Land Nordrhein-Westfalen sichert das Programm durch eine Garantie in Höhe von 100 Prozent ab. Die Programmeinführung steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/energienetze
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