Nordrhein-Westfalen boomt beim Windenergieausbau – Landesgesetz sichert Erfolge langfristig

16. September 2026
Bild Windräder auf gelber Wiese

Das Kabinett hat den Entwurf eines nordrhein-westfälischen Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NRW-WindBG) beschlossen. Damit werden die Vorgaben des Bundes im Landesrecht verankert und die Voraussetzungen für einen ambitionierten, akzeptanzgesicherten und verlässlichen weiteren Ausbau geschaffen.

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Nordrhein-Westfalen ist beim Ausbau der Windenergie bundesweit führend – und hat zugleich seine Flächenziele für 2032 als erstes Bundesland vollständig erfüllt. Diesen Vorsprung will die Landesregierung langfristig sichern. Das Kabinett hat daher den Entwurf eines nordrhein-westfälischen Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NRW-WindBG) beschlossen. Damit werden die Vorgaben des Bundes im Landesrecht verankert und die Voraussetzungen für einen ambitionierten, akzeptanzgesicherten und verlässlichen weiteren Ausbau geschaffen.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Nordrhein-Westfalen zeigt: ambitionierter Windenergieausbau funktioniert. Wir sind bundesweit Spitzenreiter bei Genehmigungen und Zubau und haben unsere Flächenziele für 2032 sechs Jahre früher als nötig erfüllt. Jetzt sorgen wir dafür, dass dieser Vorsprung bleibt. Mit dem neuen Gesetz sichern wir die ausgewiesenen Flächen langfristig ab, geben den Regionen mehr Flexibilität und schaffen Verlässlichkeit für den weiteren Ausbau. So stärken wir zugleich die Akzeptanz für Windenergie als tragende Säule einer resilienten und nachhaltigen Energieversorgung. Leider schafft der Bund aktuell mit der EEG-Novelle und dem Netzanschlusspaket neue Rahmenbedingungen, die den Ausbau der Erneuerbaren erschweren könnten. Hier brauchen wir Anpassungen, die einen wirtschaftlichen und kontinuierlichen Ausbau der Erneuerbaren unterstützen – und keine zusätzlichen Hürden.“

Spitzenreiter bei der Windenergie

Nordrhein-Westfalen belegt seit zwei Jahren nicht nur bei der Anzahl der erteilten Genehmigungen mit Abstand den ersten Platz im Ländervergleich, sondern steht auch beim Zubau an der Spitze des bundesweiten Rankings. Allein in 2025 wurden 975 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 6,1 GW genehmigt und 271 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1,4 GW zugebaut – ein neuer Rekordwert.

Daneben hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland im gesamten Landesgebiet die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes des Bundes umgesetzt – und das 6 Jahre vor der Frist im Jahr 2032. Alle sechs Planungsregionen haben ihre jeweiligen Teilflächenziele erreicht. Dort wird die Windenergie auf die planerisch ausgewiesenen Windenergiebereiche gelenkt. Vorhaben außerhalb dieser Bereiche sind dort nicht mehr privilegiert zulässig.

Erfolge langfristig sichern – Flexibilität für Kommunen

Mit dem neuen Landesgesetz will die Landesregierung diesen Erfolg langfristig absichern. Die Flächenziele werden erstmals vollständig im Landesrecht verankert – einschließlich des Zwischenziels für 2027. Das schafft zusätzliche Verlässlichkeit für Regionen, Kommunen, Unternehmen und Projektierer.

Gleichzeitig berücksichtigt das Gesetz, dass die Anrechenbarkeit ausgewiesener Flächen dynamisch ist. Flächen können beispielsweise durch erfolgreiche Klagen gegen Regionalpläne oder aus anderen Gründen nachträglich entfallen. Die Erfüllung der Flächenziele muss deshalb dauerhaft gesichert werden. Dafür schafft das NRW-WindBG zusätzliche Flexibilität: Planungsregionen können sich künftig bei der Erfüllung ihrer Teilflächenziele durch eine rein rechnerische Übertragung von Windenergiebereichen gegenseitig unterstützen. Darüber hinaus können zusätzliche, von Kommunen ausgewiesene Flächen angerechnet werden.

Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten.

Hintergrundinformationen

Der Bund verpflichtet die Länder mit seinem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG Bund), einen bestimmten Anteil ihrer Fläche für die Windenergie bis zu den Stichtagen 31. Dezember 2027 und 31. Dezember 2032 auszuweisen. Nordrhein-Westfalen hat diese Pflicht mit der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans so umgesetzt, dass die Flächen auf der Ebene der Regionalplanung ausgewiesen werden. Alle sechs Planungsregionen haben entsprechende Planverfahren durchgeführt und ihre jeweiligen Teilflächenziele für das Jahr 2032 mittlerweile erreicht. Das WindBG Bund betrachtet die Anrechenbarkeit der Flächen jedoch dynamisch, d.h. nach dem einmaligen Erreichen der Zielwerte kann nachträglich eine Zielverfehlung eintreten, wenn zum Beispiel Regionalpläne erfolgreich beklagt werden oder ausgewiesene Flächen entfallen. In diesen Fällen müssen die Flächenziele erneut erreicht werden.

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