Kleine Geburtshilfen unterstützen: 65 Kliniken erhalten 2026 insgesamt 25 Millionen Euro

Gesundheitsminister Laumann: Förderung gezielt für Krankenhäuser mit bis zu 1.100 Geburten pro Jahr – so stärken wir die flächendeckende Versorgung

2. April 2026
Schwangerschaft Bauch

Die Landesregierung unterstützt Krankenhäuser mit kleineren Geburtshilfen auch in 2026 bei der Finanzierung ihrer Betriebskosten. 65 Geburtskliniken mit bis zu 1.100 Geburten pro Jahr erhalten insgesamt rund 25 Millionen Euro aus der Überbrückungsfinanzierung des Bundes bis zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform.

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Die Landesregierung unterstützt Krankenhäuser mit kleineren Geburtshilfen auch in 2026 bei der Finanzierung ihrer Betriebskosten. 65 Geburtskliniken mit bis zu 1.100 Geburten pro Jahr erhalten insgesamt rund 25 Millionen Euro aus der Überbrückungsfinanzierung des Bundes bis zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform. Damit setzt die Landesregierung ihren Grundsatz aus 2025 fort, gezielt Krankenhäuser mit einer vergleichsweise niedrigen Anzahl von Geburten zu stärken. 

„Mir ist es außerordentlich wichtig, dass Schwangere und Neugeborene überall in Nordrhein-Westfalen sehr gut versorgt werden und schnell in gute Hände kommen. Gerade in den ländlichen Regionen brauchen wir die kleinen Geburtshilfen und müssen sie gezielt stärken. Kleinere Geburtshilfen stehen häufig vor finanziellen Herausforderungen, weil sie die Infrastruktur für nicht planbare Entbindungen und Behandlungen an 365 Tage im Jahr vorhalten müssen. Die hohen Vorhaltekosten hierfür machen den Betrieb für die Träger kostspielig. Die Fördermittel des Bundes verteilen wir daher genau an die Krankenhäuser, in denen mit maximal 1.100 relativ wenige Geburten pro Jahr stattfinden“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 

Alle 65 Kliniken, die im Jahr 2024 bis zu 1.100 Geburten durchgeführt haben, erhalten einen Zuschuss. Insgesamt profitieren so mehr als die Hälfte der landesweit 120 Kliniken, die aktuell eine Geburtshilfe betreiben, von den Fördermitteln. Für die Höhe der zugeteilten Fördermittel war die Anzahl der Geburten das wesentliche Kriterium. Der Großteil der Mittel – rund 21 Millionen Euro – wurde ausschließlich anhand dieses Kriteriums an Geburtskliniken verteilt. Die restlichen Fördergelder wurden anhand weiterer Voraussetzungen vergeben: So bekommen beispielsweise Krankenhäuser mit kleinen Geburtshilfen, die auch eine Fachabteilung für Pädiatrie oder Neonatologie unterhalten, eine entsprechend höhere Fördersumme. Im Durchschnitt bekommt jedes der 65 ausgewählten Krankenhäuser im Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von rund 385.000 Euro. Die Krankenhäuser mussten sich nicht bewerben, um eine Förderung zu erhalten.  

Eine Übersicht der geförderten Krankenhäuser finden Sie hier.

Hintergrundinformationen:

Im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung tragen die Krankenkassen die Betriebskosten und die Länder die Investitionskosten der Krankenhäuser. Bundesweit werden vom Bund seit 2023 jährlich 120 Millionen Euro als Überbrückungsfinanzierung der Betriebskosten für Geburtshilfen zur Verfügung gestellt. Das Geld stammt aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf Nordrhein-Westfalen entfallen davon rund 25 Millionen Euro pro Jahr. Die Förderung wird mit Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bis 2027 fortgeführt. 

Die Landesregierung hat 2025 erstmals festgelegt, dass ausschließlich Krankenhäuser mit einer vergleichsweise niedrigen Anzahl von Geburten diesen Zuschuss zur Finanzierung ihrer Betriebskosten erhalten. 2025 erhielten 69 Geburtskliniken eine entsprechende Förderung, insgesamt wurden rund 25 Millionen Euro ausgezahlt.

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