Intransparentes und unzureichendes Verfahren des Bundes: Nordrhein-Westfalen lehnt Bereitstellungslager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort Würgassen ab

Minister Laumann: So, wie der Bund mit dem Thema umgeht, kann man das Vertrauen der Menschen nicht gewinnen

12. Dezember 2023
Atomkraftwerk Tihange / Belgien

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung plant im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am Standort Würgassen für radioaktive Abfälle ein Bereitstellungslager für das Endlager Schacht Konrad.

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Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) plant im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am Standort Würgassen für radioaktive Abfälle ein Bereitstellungslager für das Endlager Schacht Konrad. Diese Entscheidung kam für die Öffentlichkeit, die Behörden und politischen Entscheidungsträger vor Ort unerwartet. Weder die Standortauswahl noch die Notwendigkeit des Vorhabens wurden bisher angemessen begründet. Der Minister für Bundesangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen, Nathanael Liminski, hat dem BMUV daher nun telefonisch und in einem Schreiben die ablehnende Haltung der Landesregierung gegenüber dem Vorhaben mitgeteilt.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich bin der Letzte, der bei der Suche nach Lagern für Atommüll auf andere zeigt. Schließlich müssen wir als Gesellschaft dieses Problem für nachfolgende Generationen lösen. Aber so, wie der Bund seit Jahren mit dem Thema umgeht, kann man das Vertrauen der Menschen nicht gewinnen.“

Nachdem ein von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Auftrag gegebenes Gutachten des TÜV Nord zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Bereitstellungslager für den Betrieb des Endlagers Konrad nicht notwendig ist, hat das BMUV die Prüfung der Notwendigkeit eines solchen Lagers und die Standortauswahl durch die Entsorgungskommission veranlasst. Die Kommission ist zu der Einschätzung gekommen, dass ein Bereitstellungslager die Anlieferung in das Endlager optimiere, eine Notwendigkeit für ein Lager hat sie aber nicht festgestellt. Die Kommission hat deutlich gemacht, dass sie weiterhin der Ansicht ist, dass ein Bereitstellungslager abseits des Endlagers Konrad nur eingerichtet werden sollte, wenn dies direkt am Endlagerort nicht möglich ist.

Gleichwohl plant die BGZ weiter mit dem Standort in Würgassen, obwohl sie versäumt hat, andere Optionen (z.B. in Braunschweig, wo sich das Endlager Konrad befindet) weiter auszuloten. Vor diesem Hintergrund und nach mehreren Gesprächen mit dem BMUV auf Fachebene kommt die nordrhein-westfälische Landesregierung zu der Einschätzung, dass die Prozesse und Planungen im Geschäftsbereich des BMUV nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind und ein vorausschauendes Gesamtkonzept für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle fehlt. Ein Bereitstellungslager ist nicht notwendig. Die Standortauswahl ist nicht transparent und erfüllt damit nicht die Erwartungen der Landesregierung.

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