Minister Karl-Josef Laumann appelliert zum Tag der Organspende an Bürgerinnen und Bürger: Entscheidung treffen und dokumentieren
Minister Laumann: Organspende ist Liebesbeweis an die Menschheit
In Nordrhein-Westfalen warteten Anfang 2026 über 1.700 Menschen auf ein Spenderorgan, aber nur rund 590 Organe wurden 2025 gespendet. Dabei ist die Spendenbereitschaft der Menschen hoch, allerdings oft nicht dokumentiert.
In Nordrhein-Westfalen warteten Anfang 2026 über 1.700 Menschen auf ein Spenderorgan, aber nur rund 590 Organe wurden 2025 gespendet. Dabei ist die Spendenbereitschaft der Menschen hoch, allerdings oft nicht dokumentiert. Zum bundesweiten Tag der Organspende am 6. Juni appelliert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann daher an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Entscheidung mit einem Organspendeausweis oder im Organspende-Register festzuhalten.
„Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger steht einer Organspende positiv gegenüber. Laut Studien liegen die Zustimmungsraten bei mehr als 80 Prozent. Wir haben also keine niedrige Spendenbereitschaft, wohl aber ein Dokumentationsproblem. Wenn Menschen ihre Entscheidung nicht hinterlegt haben, müssen die Angehörigen entscheiden. Aus Sorge, gegen den Willen der Verstorbenen zu handeln, wird die Spende dann häufig abgelehnt“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
„Zum Tag der Organspende wünsche ich mir, dass die Bürgerinnen und Bürger, die es noch nicht getan haben, ihre Entscheidung festhalten – ob mit einem Spendeausweis oder im Organspende-Register – damit Menschen, die dringend ein Spenderorgan benötigen, auch entsprechend versorgt werden können. Und für alle die, die noch unentschieden sind: Nehmen Sie den Tag der Organspende zum Anlass, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich zu informieren. Niemand soll zu einer Spende gezwungen werden, aber die Entscheidung dafür oder dagegen sollte jeder Mensch treffen und festhalten, denn sie kann Leben retten.“
Hintergrundinformation: Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens für die Widerspruchslösung
Nordrhein-Westfalen hat mit sieben weiteren Ländern einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende in den Bundesrat eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig alle volljährigen Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspenderin oder -spender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. Aktuell gilt in Deutschland bei der Organspende die Entscheidungslösung. Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf erstmals im Juli 2024 mit großer Mehrheit beschlossen und in den 20. Deutschen Bundestag eingebracht. Mit Ablauf der Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages fiel der Gesetzentwurf dem sogenannten Grundsatz der Diskontinuität anheim. Daher hat der Bundesrat im September 2025 die erneute Einbringung in den 21. Deutschen Bundestag beschlossen. Das weitere Verfahren liegt nun in der Hand des Bundestags.
„Die Einführung der Widerspruchslösung ist mir eine Herzensangelegenheit. Sie bietet eine echte Chance, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, Leben zu retten und zermürbende Wartezeiten zu verkürzen. Wir können die Wirksamkeit in europäischen Nachbarländern beobachten, die sich bereits für diese Regelung entschieden haben und von denen Deutschland aufgrund des Mangels hierzulande über Eurotransplant Organe bezieht“, so Laumann.
Weitere Informationen zur Bundesratsinitiative gibt es hier.
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