Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gebäudereinigung
146 Betriebe und mehr als 500 Beschäftigte bei Kontrollaktion überprüft
Vom 1. bis 5. September 2025 kontrollierten mehr als 300 Einsatzkräfte landesweit insgesamt 146 Betriebe und mehr als 500 Beschäftigte aus der Gebäudereinigungsbranche.
Im Schulterschluss gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben das Arbeitsministerium und die Generalzolldirektion ihre diesjährigen landesweiten Aktionstage durchgeführt. Vom 1. bis 5. September 2025 kontrollierten mehr als 300 Einsatzkräfte landesweit insgesamt 146 Betriebe und mehr als 500 Beschäftigte aus der Gebäudereinigungsbranche. In über 80 Prozent der geprüften Betriebe wurden Mängel festgestellt: Diese betrafen vor allem den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Aber auch die Anmeldung zur Sozialversicherung war in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß. Größere Unternehmen wiesen insgesamt deutlich weniger Mängel auf als Betriebe mit einer geringeren Anzahl von Beschäftigten.
„Die Beschäftigten in der Gebäudereinigung erbringen tagtäglich hochwertige Dienstleistungen und tragen zur Sauberkeit und Sicherheit unserer Lebens- und Arbeitsräume bei. Da sie einer harten körperlichen Arbeit ausgesetzt sind und viel mit Chemikalien arbeiten, ist es besonders wichtig, sie vor arbeitsbedingten Erkrankungen zu schützen. Mit den jährlich stattfindenden Aktionstagen schauen wir zum einen genau hin und sorgen so dafür, dass wichtige Beschäftigungsstandards eingehalten werden, zum anderen schützen wir die Wettbewerbsfähigkeit verantwortungsvoll wirtschaftender Unternehmen“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte insbesondere, ob an den Orten, an denen Reinigungskräfte zum Einsatz kommen, Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umgesetzt werden. Die Kontrolleure achteten zum Beispiel darauf, ob die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die unterschiedlichen Einsatzbereiche vorhanden ist oder die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge bei der Arbeit durchgeführt wurde. Außerdem wurde geprüft, ob die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen wurden. Auch wurde kontrolliert, ob die technischen Arbeitsschutzmaßnahmen korrekt umgesetzt werden: dazu gehören beispielsweise die Lagerung von Gefahrstoffen, das Vorhandensein von Hautschutzplänen, der Zustand und die Prüfung der Arbeitsmittel (zum Beispiel Rollwagen, Kehrmaschinen und ähnliches) und die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen.
Insgesamt wurden 851 Arbeitsschutz-Mängel festgestellt, die meisten im Bereich der Gefahr- und Biostoffe (zum Beispiel falsche oder unsachgemäße Lagerung von Putzmitteln) und in der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (zum Beispiel fehlende Schutzbrillen oder Handschuhe). In einigen Fällen leitete die Arbeitsschutzverwaltung unmittelbar Bußgeldverfahren ein. Darunter sind Betriebe, die Arbeitsschutzbestimmungen nicht beachten oder sehr große Mengen von Gefahrstoffen unzureichend gelagert haben.
Die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben und ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden. Außerdem kontrollierten die Einsatzkräfte, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungeneingehalten werden.
In insgesamt 20 Fällen wurden dabei Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversiche-rungsbeiträgen oder des illegalen Aufenthalts. Zudem erfolgte in insgesamt 55 Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Letztere wurden dabei unter anderem wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung sowie wegen des Verdachts von Melde- und Ausweismitführungspflichtverstößen eingeleitet.
Dazu Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Prekäre Arbeitsverhältnisse und illegale Beschäftigung schaden den betroffenen Beschäftigten und verzerren den Wettbewerb zulasten derjenigen Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten”.
Neben den bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich während der Prüfungen insgesamt 116 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls erfordern. So bedarf es in 59 Fällen der weiteren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in 13 Fällen geht es darum, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich 17 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und 11 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Zudem wurden weitere 16 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße, wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten, festgestellt.
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, unterstreicht: „Die enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden ist ein zentraler Erfolgsfaktor für eine effiziente und nachhaltige Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Mit dem gemeinsam abgestimmten, gezielten Vorgehen im Rahmen der Aktionstage senden wir im Schulterschluss ein starkes Signal der Prävention und nutzen zugleich die Synergien der behördenübergreifenden Zusammenarbeit gezielt, um kriminelle Strukturen konsequent aufzudecken. Unsere gemeinsamen Aktionstage leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der Sozialsysteme und zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen.“
Nähere Auskünfte zu den Ergebnissen in den einzelnen Regionen geben die Pressestellen der Bezirksregierungen sowie der Hauptzollämter.
Hintergrund
Die Landesregierung und die Generalzolldirektion haben 2018 in Münster die gemeinsamen Aktionstage zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vereinbart, die jährlich in wechselnden Branchen stattfinden. Ziel ist es, die vernetzte Zusammenarbeit der Behörden zu stärken und die Kräfte des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen sowie zur Verhinderung von Arbeitsausbeutung zu bündeln.
Die diesjährige Kontrolle innerhalb der Gebäudereinigung wurde durchgeführt von Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, Aufsichtsbeamtinnen und -beamte der Arbeitsschutzverwaltung und weiteren Behörden wie der Polizei und Ausländerbehörden.
Bisher wurden schwerpunktmäßig folgende Branchen im Rahmen dieser Aktionstage gemeinsam überprüft: das Bauhaupt- und Bauneben-gewerbe (2019, 2021), das Wach- und Sicherheitsgewerbe (2020), die Fleischindustrie (2021, 2022), das Hotel- und Gaststättengewerbe (2023) sowie das Friseurhandwerk (2024).
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