Elektromobilität: Land veröffentlicht Förderaufruf für größere Schnellladeparks

Minister Pinkwart: Wir bringen Lademöglichkeiten dorthin, wo Fahrerinnen und Fahrer sie brauchen

2. Mai 2022
phb Elektro Auto

Neben privaten Ladepunkten an der heimischen Wallbox wird es beim weiteren Markthochlauf der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen vor allem auf öffentlich zugängliche Schnelladepunkte und größere Ladeparks ankommen. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines neuen Förderaufrufs weitere zehn Millionen Euro zur Verfügung.

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Neben privaten Ladepunkten an der heimischen Wallbox wird es beim weiteren Markthochlauf der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen vor allem auf öffentlich zugängliche Schnelladepunkte und größere Ladeparks ankommen. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines neuen Förderaufrufs weitere zehn Millionen Euro zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, Schnelllademöglichkeiten vor allem dort zu schaffen, wo sich Bürgerinnen und Bürger ohnehin aufhalten und ihr Fahrzeug abstellen – etwa auf bestehenden Parkflächen vor Supermärkten, Einkaufszentren, Schwimmbädern oder Fitnessstudios.

 Wirtschafts- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Für den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität müssen wir Lademöglichkeiten dorthin bringen, wo Fahrerinnen und Fahrer sie brauchen: Während sie einkaufen, Sport treiben oder andere Dinge erledigen. Mit unserer gezielten Förderung von Großprojekten für mehr Schnellladeparks machen wir elektrisches Fahren noch attraktiver und unser Land unabhängiger von der Nutzung fossiler Kraftstoffe.“

 Konkret fördert das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich zugängliche Schnellladepunkte mit mehr als 50 Kilowatt Ladeleistung in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Ladepunkt, wie sie beispielsweise auf Supermarktparkplätzen installiert werden. Für Schnellladepunkte mit mehr als 100 Kilowatt Ladeleistung, die vor allem für Schnellladeparks benötigt werden, stehen bis zu 20.000 Euro Förderung pro Ladepunkt zur Verfügung. Ebenfalls förderfähig sind die erforderlichen Netzanschlüsse sowie die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher. 

Bereits Anfang April hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Neufassung der Förderrichtlinie „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ für unter anderem private Ladepunkte in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage auf den Weg gebracht. Die heute vorgestellte Förderung ergänzt die bisherige Förderrichtlinie um weitere Anreize für größere Schnelllade-Projekte mit mehreren Ladepunkten. Nordrhein-Westfalen stellt damit wichtige Weichen, um die Elektromobilität hierzulande weiter voranzutreiben.

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