Die Landesregierung zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über Aufhebung der Corona-Beschränkungen im Kreis Gütersloh

6. Juli 2020
Gütersloh

Die Landesregierung sieht sich durch die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in ihrer Forderung nach einer verhältnismäßigen Ausgestaltung der zwischen Bund und Ländern verabredeten Mechanismen zur Eindämmung eines möglichen Infektionsgeschehens bestätigt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung sieht sich durch die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in ihrer Forderung nach einer verhältnismäßigen Ausgestaltung der zwischen Bund und Ländern verabredeten Mechanismen zur Eindämmung eines möglichen Infektionsgeschehens bestätigt.
 
„Die aktuell in Gütersloh verordneten Maßnahmen waren Vorsichtsmaßnahmen, die solange gelten sollten, bis ein möglicher flächendeckender Eintrag in die Gesamtbevölkerung ausgeschlossen werden kann“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Die aktuellen Zahlen belegen, dass es nach Coesfeld auch in Gütersloh gelungen ist, einen größeren Ausbruch durch konsequente und schnelle Maßnahmen einzudämmen.“
 
Nachdem bei der größten Testung seit Ausbruch der Pandemie mit über 55.000 Einzeltests in den Kreisen Gütersloh und Warendorf in der Gesamtbevölkerung bisher in nur 96 Fällen – das sind weniger als 0,2 Prozent – ein positives Ergebnis ermittelt worden ist, kann es als gesichert gelten, dass das Infektionsgeschehen auf das betroffene Unternehmen und seine Mitarbeiter sowie deren Familien begrenzt werden konnte. Es ist nicht zu einem Übertritt der Infektionen auf die übrige Bevölkerung des Kreises Gütersloh gekommen.
 
Die Maßnahmen können daher nun vollständig auf die bereits verhängten Quarantänemaßnahmen für von der Infektion betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens sowie im Bedarfsfall ihre Familien begrenzt werden. An die Stelle der heute vom Oberverwaltungsgericht außer Vollzug gesetzten Maßnahmen für den gesamten Kreis Gütersloh werden daher auch keine auf einzelne Gemeinden des Kreises beschränkte Maßnahmen mehr treten.
Offenkundig hat sich das Virus nicht signifikant unter der Bevölkerung des Kreises Gütersloh verbreitet. Der Inzidenz-Wert in der Gesamtbevölkerung ohne die dem Infektionsgeschehen bei Tönnies zugeordneten Fälle liegt bei 22,8. Vor diesem Hintergrund erwartet die Landesregierung, dass nunmehr auch alle Beherbergungsverbote in Urlaubsorten aufgehoben werden.
 
Die Landesregierung spricht den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Gütersloh ihren Dank aus für die breite Akzeptanz der Vorsichtsmaßnahmen und die überwältigende Beteiligung an den flächendeckenden Testungen. Laumann: „Gütersloh und Warendorf haben vorgemacht, wie selbst ein massiver Ausbruch des Corona-Virus gemeinsam erfolgreich bewältigt werden kann, wenn alle Bürgerinnen und Bürger an einem Strang ziehen“
 
Landrat Sven-Georg Adenauer: „Ich freue mich für die Bürgerinnen und Bürger des gesamten Kreises Gütersloh. Die Zeit der Stigmatisierung ist nun hoffentlich vorbei. Die Menschen im Kreis Gütersloh haben sich in Disziplin und Geduld geübt, dafür bedanke ich mich ausdrücklich.“
 

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