Minister Laumann: „Wir treiben die Stärkung der Krisenresilienz der Krankenhauslandschaft mit Nachdruck voran“
Kabinett beschließt Entwurf für Überarbeitung des Krankenhausgestaltungsgesetz
Die Landesregierung hat am Dienstag, 3. Februar 2026, einen Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) beschlossen.
Die Landesregierung hat am Dienstag, 3. Februar 2026, einen Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) beschlossen. Mit den Änderungen verfolgt die Landesregierung zum einen das Ziel, die Resilienz der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen im Umgang mit Krisen und Notfällen weiter voranzutreiben. Zum anderen zeigte sich im Zuge der Umsetzung des bundesweit richtungsweisenden Krankenhausplans anhand von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien anstatt Betten, das Anpassungen des Gesetzes notwendig sind. Die entsprechenden Änderungen sind ebenfalls in dem Entwurf enthalten. Der Entwurf geht nun in die Verbändeanhörung und wird nach einer zweiten Kabinettbefassung in den Landtag eingebracht. Die neuen Regelungen werden dann nach aktuellem Stand im Herbst 2026 in Kraft treten.
„Während der Coronapandemie haben die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen zuletzt ihre Krisenfestigkeit unter Beweis gestellt, in dem sie schnell auf akute Herausforderung reagiert und viele Menschenleben gerettet haben. Gleichzeitig ist aber klar, dass wir vor dem Hintergrund der neuen geopolitischen Lage infolge des russischen Angriffskriegs die Krisenresilienz und -vorsorge unserer Krankenhäuser weiter mit Nachdruck stärken müssen. Denn die Gesundheitsversorgung ist eine zentrale Säule der Daseinsvorsorge. Krankenhäuser müssen auch im Notfall, ob Cyberangriff, Naturkatastrophe oder dem hoffentlich nie eintretenden Verteidigungsfall, handlungsfähig bleiben und die Versorgung aufrechterhalten. Dabei will die Landesregierung sie mit der geplanten Gesetzänderung nachhaltig und effektiv unterstützen. Das ist ein wichtiges Signal sowohl nach innen als auch nach außen. Indem wir das Thema anpacken und uns auf Krisen vorbereiten, stärken wir das Fundament der sicheren Gesundversorgung in Nordrhein-Westfalen. Zudem wollen wir das Gesetz an die Erfahrungen in der Umsetzung unserer Krankenhausplanung mit bundesweitem Vorbildcharakter anpassen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Im Überblick beinhaltet der Entwurf die folgenden wichtigen Anpassungen:
Resilienz der Krankenhauslandschaft
Um die Resilienz der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser zu steigern, sieht der Entwurf vor, dass das Gesundheitsministerium per Rechtsverordnung die notwendigen Inhalte sowie qualitative Anforderung an Krankenhausalarm- und -einsatzpläne festlegen kann. Das KHGG NRW verpflichtet die Krankenhäuser bereits entsprechende Pläne, durch die sie sich auf den Umgang mit Schadenslagen vorbereiten, zu erstellen. Sie sind ein wichtiger Baustein zur Befähigung der Häuser für den Umgang mit Krisen. Es gibt für sie aktuell jedoch keine einheitlichen landesweiten Vorgaben, was die Abstimmung der einzelnen Pläne erschwert. Einheitliche Vorgaben für die Pläne sind notwendig, da sie im Fall eines überregionalen Schadensereignisses eine möglichst schnelle sowie effiziente Alarmierung und Bewältigung der Schadenslage ermöglichen.
Weiter sieht der Entwurf vor, dass das Ministerium im Fall einer epidemischen Lage oder einem anderen Vorfall, der die Versorgung akut gefährdet, per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags auch die verpflichtende Aufnahme von Patientinnen und Patienten in Krankenhäuser regeln kann. Hierfür sieht der Entwurf eine Zuweisung durch eine zentrale Koordinierungsstelle vor, die das Ministerium nach dem Entwurf errichten kann. In der Coronapandemie konnten bereits gute Erfahrungen mit der Zuweisung von Coronapatientinnen und -patienten gesammelt werden. Die nun im Entwurf vorgesehene Regelung geht darüber hinaus, denn durch sie können in einer Notlage Kapazitäten für schwer erkrankte Menschen beziehungsweise Schwerstverletzte geschaffen werden, indem Patientinnen und Patienten an Krankenhäuser der Maximalversorgung sowie die Universitätskliniken zugewiesen werden können. Gleichzeitig können nach der vorgesehen Regelung Patientinnen und Patienten, bei denen der Heilungsverlauf bereits fortgeschritten ist, durch Zuweisung in weniger spezialisierte Krankenhäuser verlegt werden. Das ermöglicht eine umfassende Steuerung von Patientenströmen durch die zentrale Koordinierungsstelle, um die Versorgung in einer Ausnahmesituation sicherzustellen.
Anpassung an neue Krankenhausplanung
Um die Behandlungsqualität weiter zu steigern, wurden mit der neuen Krankenhausplanung gerade hochkomplexe Leistungsgruppen an weniger Standorten konzentriert. Damit Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung weiterhin in allen Krankenhäusern eine vollumfängliche Weiterbildung entsprechend den Vorgaben der Weiterbildungsordnung absolvieren können, sieht der Entwurf Kooperationen vor: So sollen Krankenhäuser zu Kooperationen im Bereich der ärztlichen Weiterbildung verpflichtet werden, wenn sie die nach der Weiterbildungsordnung erforderlichen Inhalte intern nicht umfassend vermittelten können. Auch die Beteiligung der übrigen Krankenhäuser an diesen Kooperationen soll verpflichtend sein.
Hintergrund
Für die Landesregierung ist die Steigerung der Krisenresilienz des Gesundheitswesens, insbesondere angesichts der neuen geopolitischen Lage, ein zentrales Anliegen.
Im Jahr 2026 stellt das Land zusätzlich insgesamt rund sechs Millionen Euro für die Krisenvorsorge des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Davon sollen dann zum Beispiel Übungen für die sektorenübergreifende Zusammenarbeit (also ambulante und stationäre Versorgung) vor dem Hintergrund von fiktiven Szenarios unter anderem in den Krankenhäusern finanziert werden.
Ferner setzt sich die Landesregierung für eine bundesweit abgestimmte Vorbereitung ein. So wurde auf der Gesundheitsministerkonferenz vom 11. bis 12. Juni 2025 ein länderübergreifender Arbeitsprozess „Zivile Verteidigung und Krisenmanagement im Gesundheitswesen“ beschlossen. Die Länder verfolgen hierüber das Ziel, übergeordnet die Resilienz des Gesundheitswesens zu stärken, Handlungsnotwendigkeiten zu beschreiben sowie konkrete Handlungsschritte zu erarbeiten.
Zudem wurde zum 1. Dezember 2025 eine neue „Koordinierungsgruppe krisenfeste Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen“ im Gesundheitsministerium eingerichtet. Ziel ist es, im Jahr 2026 mit allen Akteuren des Gesundheitswesens einen Rahmenplan für eine Gesundheitsversorgung im Krisenfall zu erarbeiten.
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