Geburtshilfe wird weiter gestärkt: Land fördert Hebammenkreißsäle auch in 2026
Minister Laumann: Wir wollen den Schwangeren eine selbstbestimmte Geburt ermöglichen und zugleich die Arbeitszufriedenheit bei den Hebammen verbessern
Die Landesregierung setzt die Förderung für den Aufbau von hebammengeleiteten Kreißsälen in nordrhein-westfälischen Geburtskliniken auch im Jahr 2026 fort.
Die Landesregierung setzt die Förderung für den Aufbau von hebammengeleiteten Kreißsälen in nordrhein-westfälischen Geburtskliniken auch im Jahr 2026 fort. Seit 2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bereits 56 der insgesamt 120 Geburtskliniken dabei unterstützt, einen Hebammenkreißsaal einzurichten. Dafür wurden Landesmittel in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Nachfrage in den Vorjahren setzt das MAGS die Förderung weiter fort, so dass alle Geburtskliniken, die einen Hebammenkreißsaal einrichten wollen, gefördert werden können.
„Ich freue mich sehr darüber, dass durch unsere Förderung immer mehr Hebammenkreißsäle entstehen. Wir stärken damit die geburtshilfliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Gesunde Schwangere, die sich eine natürliche Geburt mit möglichst wenig Interventionen wünschen, können den Geburtsprozess so selbstbestimmt wie möglich erleben, wobei im Notfall die Versorgungsstruktur der Klinik zur Verfügung steht. Auch den Hebammen bietet das Betreuungsangebot attraktive Arbeitsbedingungen: Durch die vorgesehene Eins-zu-Eins-Betreuung während der Geburt können sie den natürlichen Geburtsprozess mit Ruhe, Respekt und Fachwissen begleiten“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Über die Förderung können spezifische Schulungen für das Personal im Kreißsaal finanziert werden wie beispielsweise Trainings zur Versorgung von Geburtsverletzungen, Fortbildungen zur Messung und Auswertung der fetalen Herzfrequenz und der Wehentätigkeit (CTG) sowie gemeinsame Workshops für Hebammen und Ärztinnen und Ärzte. Außerdem können über die Förderung Sachausgaben unter anderem für Geburtshocker oder Halteseile finanziert werden. Die Fördersumme pro Klinik beträgt einmalig maximal 25.000 Euro.
Alle Informationen zum Förderverfahren „Implementierung von Hebammenkreißsälen in Nordrhein-Westfalen“ sowie das Antragsformular finden sich auf der Förderplattform „Nordrhein-Westfalen fördert“. Förderanträge können ab dem 2. Februar bis einschließlich zum 30. April 2026 gestellt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für die Förderungen der Hebammenkreißsäle erfolgt dabei erstmals online.
Hintergrundinformationen
Der Hebammenkreißsaal ist ein Betreuungskonzept, das den ärztlich geleiteten Kreißsaal ergänzt: Gesunde Schwangere, die nach unauffälligem Schwangerschaftsverlauf eine unkomplizierte Geburt erwarten können, werden dort während der Geburt eigenverantwortlich von Hebammen betreut. Das Versorgungsmodell unterstützt Frauen in ihrem Wunsch nach einer intensiven Betreuung und interventionsarmen Geburt aus eigener Kraft.
Durch das Konzept werden zudem nachweislich die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Hebammen verbessert sowie die Arbeitszufriedenheit der Hebammen gestärkt. Wesentliche Bestandteile des Konzepts sind die von Hebammen und Ärzteschaft gemeinsam erarbeiteten Kriterienkataloge zur Aufnahme und Weiterleitung der Frauen in die ärztliche Betreuung sowie die kontinuierliche, selbstständige Betreuung durch erfahrene Hebammen während der Geburt.
Eine durch das MAGS geförderte Studie kam zu dem Ergebnis, dass das Versorgungsmodell sicher ist und positive Auswirkungen auf den Geburtsverlauf hat.
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