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Anlass zum Gedenken und Verpflichtung für die Gegenwart

2015 wird der vor 14 Jahren von den Vereinten Nationen ausgerufene Weltflüchtlingstag erstmals in Deutschland auch als Tag des Gedenkens an die Opfer von Flucht und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg begangen.

Die Beflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen

2015 wird der vor 14 Jahren von den Vereinten Nationen ausgerufene Weltflüchtlingstag erstmals in Deutschland auch als Tag des Gedenkens an die Opfer von Flucht und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg begangen.

Flaggen werden zum 20. Juni 2021 auf Vollmast gesetzt

Innenminister Herbert Reul hat für Sonntag, 20. Juni 2021, Beflaggung angeordnet. An diesem Tag sollen in Nordrhein-Westfalen die Flaggen an allen Dienstgebäuden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, auf Vollmast gesetzt werden.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul hat für Dienstag, den 20. Juni 2023, aus Anlass des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung Beflaggung auf Vollmast angeordnet. Der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung findet zeitgleich mit dem Weltflüchtlingstag statt. An dem Tag wird den weltweiten Opfern von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht.