Im Schulterschluss fordern das NRW-Justizministerium und die Verbraucherzentrale NRW die Bundesregierung auf, Massenabmahnungen von Verbrauchern wegen geringer Urheberrechtsverstöße endlich einen wirkungsvollen gesetzlichen Riegel vorzuschieben: Spezialisierte Anwaltskanzleien geraten zur Landplage, wodurch der Schutz des geistigen Eigentums völlig in den Hintergrund gerate. Nach einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Bürger bereits abgemahnt und zur Zahlung horrender Vergleichssummen von bis zu 4.800 Euro aufgefordert worden. Auf Antrag von Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 01.03.2013 die Bundesregierung aufgefordert, entschlossen gegen den Abmahnmissbrauch gesetzgeberisch vorzugehen. Trotz mehrfacher Ankündigungen: Bislang hat das Bundesjustizministerium keinen Gesetzentwurf gegen den Abmahnmissbrauch wegen Urheberrechtsverletzungen auf den Weg gebracht.