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  • Pressemitteilung
  • 11.12.2012

Viele junge Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit stehen zurzeit vor einer schweren Entscheidung: Als in Deutschland geborene Kinder von hier lebenden Einwanderern und Einwanderinnen müssen sie sich laut Gesetz für einen ihrer Pässe entscheiden und den anderen abge­ben. Deshalb erhalten sie demnächst Post aus der Landeshauptstadt.

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  • 19.08.2013

NRW Justizminister Thomas Kutschaty sprach sich beim heutigen Sommerpressegespräch für ein Familienrechtsabkommen mit der Türkei aus, das deutschen Scheidungsbeschlüssen unmittelbar Geltung auch in der Türkei zukommen lässt. Nach derzeitiger türkischer Rechtslage muss ein Ehescheidungsbeschluss eines deutschen Gerichts durch ein mitunter mehrjähriges gerichtliches Verfahren in der Türkei anerkannt werden. Solange gelten türkischstämmige Staatsbürgerinnen und -bürger trotz der Scheidung in Deutschland in der Türkei weiterhin als verheiratet. Genauso ist dies im Falle deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger trotz deutscher Ehescheidung im türkischen Rechtskreis.

Am Samstag, den 20. Dezember 2014, tritt eine Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrechts in Kraft, die für alle Migrantinnen und Migranten sowie ihre Kinder von entscheidender Bedeutung ist: Mussten sich bislang hier geborene Kinder ausländischer Eltern bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie Deutsche bleiben oder den Herkunftspass ihrer Eltern behalten, können sie nun dauerhaft Doppelstaatsbürger bleiben.

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  • 22.05.2013

Nordrhein-Westfalen wird zusammen mit anderen Ländern einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundesrat einbringen. Das hat die Landesregierung jetzt beschlossen. Dabei geht es vor allem um den überholten Grundsatz, wonach ein Deutscher neben seinem deutschen Pass keine weiteren Nationalpässe besitzen darf. „In vielen westlichen Staaten sind die in Deutschland noch bestehenden faktischen Einbürgerungshemmnisse längst beseitigt. Da die Bundesregierung die Augen vor der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft verschließt, müssen die Länder handeln“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. NRW will mit der Gesetzesänderung auch allen Deutschen eine bisher verschlossene Tür öffnen: Sie sollen künftig zwei Pässe besitzen dürfen und nicht wie bisher ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine andere erwerben. „Es ist nur folgerichtig, dass sie nicht mehr automatisch den Pass ihres Heimatlandes abgeben müssen“, sagte der NRW-Innenminister. Jäger und Integrationsminister Schneider kündigten weitere gemeinsame Aktivitäten an, mit denen sie offensiv für die deutsche Staatsangehörigkeit werben wollen. „Es liegt im Interesse unseres Landes, dass Ausländerinnen und Ausländer, die bei uns leben, gleichberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden“, so die NRW-Minister.

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  • 07.06.2013

Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der rot-grün-regierten Länder einen Gesetzesantrag zur Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit und zur Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht beraten.
„Die Mehrheit der Bundesländer will den Doppelpass und sagt Nein zur Optionspflicht. Der Bund muss sich jetzt bewegen. Er darf sich nicht länger stur stellen. Das wäre unverantwortlich“, sagte NRW-Integrationsminister Guntram Schneider. In vielen anderen Staaten werde der Doppelpass als Normalität akzeptiert und auch in Deutschland könne bei jeder zweiten Einbürgerung der alte Pass behalten werden, sagte Schneider. „Bei der Einbürgerung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern wird der Doppelpass hingenommen. Mittlerweile werden deshalb mehr als 50 Prozent aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit vollzogen. Der sogenannte Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit hat daher in der Praxis an Bedeutung verloren. Es ist deshalb nur konsequent, ihn ganz aus dem Gesetz zu streichen“, fordert der NRW-Integrationsminister.

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  • 26.09.2013

Nordrhein-Westfalen nimmt zusätzlich zum bundesweit beschlossenen Kontingent von 5.000 Schutzbedürftigen weitere 1.000 syrische Flüchtlinge auf. Eine entsprechende Anordnung des NRW-Innenministeriums ist jetzt an die Ausländerbehörden des Landes gegangen. Sie ermöglicht es hier lebenden Syrern oder deutschen Staatsangehörigen, syrische Familienangehörige zu sich zu holen. „Auf diese Weise können wir ganz konkret helfen“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „Die Situation in Syrien und den Nachbarstaaten der Arabischen Republik spitzt sich täglich zu. Die Sorge der bei uns lebenden Menschen mit syrischen Wurzeln um ihre im Krisengebiet verbliebenen Verwandten ist groß. Da ist schnelle Hilfe geboten.“

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  • 21.03.2013

Nordrhein-Westfalen hat sich auf der Integrationsministerkonferenz in Dresden ausdrücklich für die Abschaffung der Optionspflicht für junge Migranten eingesetzt. Mit der 2/3-Mehrheit der rot-grünen Bundesländer wurde ein von NRW eingebrachter Beschlussvorschlag angenommen. NRW-Integrationsminister Guntram Schneider: „Wir brauchen keine deutsche Staatsangehörigkeit auf Zeit, sondern eine gesetzliche Grundlage ohne Wenn und Aber, die es den Optionspflichtigen, die hier geboren sind, erspart, sich zwischen zwei Pässen entscheiden zu müssen.“ Hintergrund der Forderung ist die gesetzliche Vorgabe, dass hier geborene Migrantenkinder sich bis zum 23. Lebensjahr zwischen dem Pass der Eltern und dem deutschen Pass entscheiden müssen und in Entscheidungskonflikte geraten. „Unser Ziel kann es nicht sein, Bürger zu verlieren. Unser Ziel muss sein, mehr Einbürgerungen zu verwirklichen“, erklärte Schneider.

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  • 16.11.2012

Die beiden nordrhein-westfälischen Minister für Integration und Inneres warnen: „Etlichen jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund droht möglicherweise bald der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft, denn der deutsche Pass ist ihnen per Geburt nur auf Zeit verliehen worden“, sagten Guntram Schneider und Ralf Jäger in Düsseldorf. Gleichzeitig forderten sie die Hinnahme der doppelten Staatsbürger­schaft für diese sogenannten „Optionskinder”.