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Wo können künftig Wohn- und Gewerbeflächen entwickelt werden? Welche Spielregeln gelten für die Nutzung der Windenergie? Welche Entwicklungschancen gibt es für das rheinische Braunkohlerevier? Wie kann ein sparsamer Flächenverbrauch sichergestellt werden? Zentrale Grundlage für diese und andere Fragen der Raumplanung ist der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW).
Um den Kommunen mehr Spielraum zur Ausweisung von Flächen für Wohnen und Gewerbe zu geben, hat das Kabinett am 17. April 2018 Planänderungen auf den Weg gebracht, zu denen die Öffentlichkeit Stellung nehmen konnte. Nach Auswertung dieser Anregungen hat das Kabinett die Änderung des LEP NRW beschlossen.
Die Landesregierung gibt den Kommunen mehr Spielraum, damit sie leichter Flächen für Firmenansiedlungen und -erweiterungen sowie für den Wohnungsbau ausweisen können. Dazu hat das Kabinett Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen und bittet nun die Öffentlichkeit um Stellungnahmen und Vorschläge.
Die Landesregierung hat einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen und wird ihn nun dem nordrhein-westfälischen Landtag zur Zustimmung zuleiten. Der neue LEP soll den bisher geltenden LEP aus dem Jahr 1995 ablösen.
Nach den grundlegenden Beschlüssen vom 28. April und 23. Juni dieses Jahres zur Auswertung des ersten Beteiligungsverfahrens hat die Landesregierung in der Kabinettsitzung am 22. September 2015 weitere Änderungen an dem Entwurf des Landesentwicklungsplans beschlossen. Hierzu wird ab Mitte Oktober für die Dauer von drei Monaten ein zweites Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Die Landesregierung hat am 28. April 2015 erste geplante Änderungen am Entwurf des Landesentwicklungsplans gebilligt. Der Entwurf wird nun mit den gebilligten Änderungen und auf der Grundlage der weiteren Hinweise und Anregungen des Beteiligungsverfahren überarbeitet.