Die Landesregierung hat den Entwurf zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes auf den Weg gebracht. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen für die Gefahrenabwehr durch die Polizei an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Zudem sollen bewährte Mittel im Kampf gegen Kriminalität weiter erlaubt bleiben. „Unsere Polizei braucht wirksame Instrumente, um Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit von Menschen abzuwehren. Genauso wichtig ist es, dass sie rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Das ist unser Maßstab“, sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Der Gesetzentwurf enthält daher klar definierte Eingriffsbefugnisse, etwa zur Abfrage von aktuellen Daten bei Telekommunikationsanbietern und zum Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, einem technischen Hilfsmittel, mit dem Standorte von Mobiltelefonen ermittelt werden können.