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  • Pressemitteilung
  • 11.12.2013

Die Finanzämter in NRW wahren auch in diesem Jahr den so genannten Weihnachtsfrieden. Im Rahmen eines Erlasses hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung angewiesen, in der Zeit von Dienstag, 17. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, keine Maßnahmen einzuleiten, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Belastung darstellen können. Die Finanzämter versenden in dieser Zeit allerdings Steuerbescheide, um eventuelle Steuererstattungen nicht zu verzögern. Sie führen jedoch keine Betriebsprüfungen durch oder leiten Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.

Die Finanzverwaltung leitet in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2016 keine belastenden Maßnahmen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein

Die Finanzämter in NRW wahren wie in den Jahren zuvor auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden.

  • Pressemitteilung
  • 08.12.2014

In der Zeit zwischen 17. und 31. Dezember 2014 verzichtet die Finanzverwaltung darauf, belastende Maßnahmen für
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einzuleiten.

  • Pressemitteilung
  • 10.12.2012

Wie in den vergangenen Jahren wahren die Finanzämter in NRW auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden. Im Rahmen eines Erlasses wies Finanzminister Norbert Walter-Borjans die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung an, in der Zeit von Montag, 17. Dezember, bis Montag, 31. Dezember, Maßnahmen zurückzustellen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Belastung darstellen können.

Vom 17. bis 31. Dezember 2015 leitet die Finanzverwaltung keine belastenden Maßnahmen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein

Die Finanzämter führen keine Betriebsprüfungen durch und leiten auch keine Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.

Start der landesweiten Befragung 2016 – Alle Steuerzahlenden können ihr Finanzamt online beurteilen

Am Montag, 4. April 2016 fällt der Startschuss für die landesweite Bürgerbefragung der NRW-Finanzverwaltung. Alle rund sechseinhalb Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind dazu aufgerufen, unter www.machmit.nrw.de an der Umfrage teilzunehmen.

In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember leiten die nordrhein-westfälischen Finanzämter keine belastenden Maßnahmen ein

Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.

Die nordrhein-westfälischen Finanzämter leiten in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2017 keine belastenden Maßnahmen ein

Finanzminister Lutz Lienenkämper hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2017 auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.

In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen keine belastenden Maßnahmen ein

Auf Anweisung von Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen verzichten.

In den abschließenden 14 Tagen des Jahres leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keine belastenden Maßnahmen ein

In der Zeit vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember verzichten die nordrhein-westfälischen Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen. Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk hat die entsprechende Anweisung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter gegeben.

In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keine belastenden Maßnahmen ein

Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember grundsätzlich auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.

Die Finanzverwaltung verzichtet über die Feiertage auf belastende Maßnahmen. Minister Dr. Optendrenk: Wir wollen Familien ein unbeschwertes, friedvolles Weihnachtsfest ermöglichen

In guter Tradition ruft Minister der Finanzen Dr. Optendrenk für den Endspurt des Jahres 2023 einen Weihnachtsfrieden in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens aus.

  • Pressemitteilung
  • 21.01.2013

Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen sind überwiegend mit ihren Finanzämtern zufrieden. 65 Prozent äußerten sich im Rahmen einer Online-Befragung als voll oder überwiegend mit dem für sie zuständigen Amt zufrieden. Besonders gut benoteten die Befragten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rund 74 Prozent der Befragten loben die Hilfsbereitschaft, Kompetenz und Freundlichkeit, die ihnen in den Finanzämtern entgegengebracht wird.

Mit dem Beschluss des Landeskabinetts zum Ausbau der Photovoltaik auf landeseigenen Liegenschaften hat die Landesregierung eine weitere Grundlage geschaffen, das Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Mit der heute von Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, auf dem Finanzamt Wuppertal-Barmen eingeweihten Anlage wird der Photovoltaik-Ausbau weiter beschleunigt.

In den abschließenden 14 Tagen des Jahres leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen keine belastenden Maßnahmen ein

In der Zeit vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember verzichten die nordrhein-westfälischen Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen.