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Eine E-Rechnung sind strukturierte Daten, die automatisiert übertragen werden und direkt in die IT-Verfahren des Rechnungsempfängers einfließen können. Dies spart nicht nur dem Rechnungssteller das Porto für die Rechnung, sondern auch auf der Seite des Rechnungsempfängers Zeit und Aufwand bei der Erfassung und Bearbeitung.
Der Landtag hat die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Rechnung in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Ab dem 1. April 2020 können Unternehmen Rechnungen elektronisch bei öffentlichen Auftraggebern einreichen.