Suche

In Zeitraum suchen
 
Anzahl der Ergebnisse
  • Artikel

Eine E-Rechnung sind strukturierte Daten, die automatisiert übertragen werden und direkt in die IT-Verfahren des Rechnungsempfängers einfließen können. Dies spart nicht nur dem Rechnungssteller das Porto für die Rechnung, sondern auch auf der Seite des Rechnungsempfängers Zeit und Aufwand bei der Erfassung und Bearbeitung.

Minister Pinkwart: Mit der Einführung der elektronischen Rechnung bringen wir Wirtschaft und Verwaltung näher zusammen

Der Landtag hat die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Rechnung in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Ab dem 1. April 2020 können Unternehmen Rechnungen elektronisch bei öffentlichen Auftraggebern einreichen.

In Nordrhein-Westfalen wird das Beschaffungswesen weiter digitalisiert: Damit alle Unterlagen im Nachprüfungsverfahren elektronisch von der Vergabestelle an die Vergabekammern und von dort dem Vergabesenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zur Verfügung gestellt werden, bringt das Land ein neues Nachprüfungstool an den Start.

Minister Duin: Das unterstreicht unsere Leistungskraft bei digitalen Lösungen

Nordrhein-Westfalen wird Sitz eines der bundesweit fünf Kompetenzzentren Mittelstand 4.0. Ein Konsortium unter Führung des Fraunhofer Instituts für Materialfluss und Logistik (Dortmund) hat gemeinsam mit starken Partnern aus Ostwestfalen, Aachen und Mülheim den Zuschlag erhalten. Gleichzeitig wird es an den Standorten Dortmund und Köln Mittelstand-Agenturen 4.0 zu speziellen Themen der Digitalisierung geben.

Bessere Bedingungen für die Industrie / Erleichterungen für Gründer / Präzisere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien / Mehr Raum für Wohnen und Gewerbe / E-Rechnung wird eingeführt

Auf Vorschlag von Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart hat das Landeskabinett heute dem Entfesselungspaket II zugestimmt. Damit legt die Landesregierung weitere 23 Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen vor. Zusammen mit dem Entfesselungspaket I hat das Kabinett innerhalb von sechs Monaten jetzt insgesamt 39 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie sonstige administrative Vorhaben zum Abbau unnötiger und belastender Regelungen für die Wirtschaft des Landes beschlossen.