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Verbot von Großveranstaltungen bis 31. Dezember 2020 / Auslaufen der Maskenpflicht im Unterricht zum 1. September 2020

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vom 27. August 2020 setzt Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Maßnahmen in der angepassten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) um.

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 27. Mai 2022 verlängert. Gesundheitsminister Laumann erklärt: „Die Infektionszahlen sind zwar gefallen, aber dennoch weiterhin hoch. Es gibt immer noch viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer an Corona und versterben. Und in den Gesundheitseinrichtungen arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten mit einer sehr hohen Belastung.“

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Dienstag, 28. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt ab 9. Juli 2021 und bis einstweilen 5. August

Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 9. Juli 2021, an. Angesichts landesweit weiterhin niedriger Inzidenzzahlen und der ebenfalls deutlich abnehmenden Zahl schwerer Krankheitsverläufe, erforderlicher Krankenhauseinweisungen und Intensivbehandlungen wird eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Minister Laumann: Gefährden wir jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt vom morgigen Samstag an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann empfiehlt weiterhin das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0.00 Uhr, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert.

Regelungen für „Brauchtumszonen“ in Karnevalshochburgen / Geänderte Verordnung tritt ab Mittwoch, 9. Februar, in Kraft

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen.

Anpassungen zur Masken- und Testpflicht sowie Rückverfolgbarkeit / Weitergehende Anpassungen in Evaluierung des Infektionsgeschehens in zwei Wochen

Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen. Damit gelten die bereits Anfang der Woche in Kraft getretenen weitgehenden Aufhebungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien und anderen Reduzierungen von Schutzmaßnahmen einstweilen bis zum 8. Juli 2021.