Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse konsequent um.
Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am 5. Januar getroffenen Beschlüsse konsequent um. Die Coronaschutzverordnung des Landes wurde entsprechend angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nach Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Behörden die Coronaschutzverordnung nochmals geringfügig überarbeitet und einige Lockdown-Regeln konkretisiert.
Die Landesregierung hat am Montag, 14. Dezember 2020, die überarbeitete Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von Sonntag in Nordrhein-Westfalen konsequent umsetzt. Danach gelten bis zunächst 10. Januar 2021 verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung der Pandemie.
Die am 25. November 2020 bei den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzt.
Das Landeskabinett hat am Freitag im Einklang mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Kreises weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Das Landeskabinett hat die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 beschlossen.
Das Landeskabinett hat die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 30. September 2020 beschlossen.
Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vom 27. August 2020 setzt Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Maßnahmen in der angepassten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) um.
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis zum 31. August 2020 verlängert und der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln als Ordnungswidrigkeit aufgenommen.