Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung geregelt. Der Antrag ist bei dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zu stellen, in dem beziehungsweise der die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
In der Woche vom 29. November bis 5. Dezember wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt über 1,4 Millionen Coronaschutzimpfungen durchgeführt. Neben knapp 1,2 Millionen Auffrischungsimpfungen wurden auch rund 250.000 Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt. Etwa 80 Prozent der Impfungen wurden dabei bei der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt.
Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann laden am Donnerstag, 17. Dezember 2020, Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden, Städten und Kommunen, Ärztekammer und den...
Impfzentren können bei strikter Beachtung der STIKO-Regeln künftig Corona-Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren anbieten / Dabei soll dem besonderen Beratungsbedarf der Eltern und Kinder Rechnung getragen werden
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ermöglicht unter Beachtung der geltenden STIKO-Empfehlung die Impfungen von 12- bis 15-Jährigen in Impfzentren gegen Covid-19. Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können.
Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann laden am Donnerstag, 17. Dezember 2020, Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden, Städten und Kommunen, Ärztekammer und den...
Minister Laumann: Informationsschreiben werden diese Woche verschickt
Ab Dienstag nach Ostern, dem 6. April 2021, startet landesweit die Terminvereinbarung zur Impfung gegen COVID-19 für Personen des Jahrgangs 1941 (geboren zwischen dem 1. Februar 1941 und dem 31. Dezember 1941) und damit für den ersten Jahrgang der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen.
Klare Strukturen für Impfungen der 12- bis 17-Jährigen sowie für Auffrischungsimpfungen / Koordinierende Covid-Impfeinheiten (KoCI) übernehmen ab Oktober Impfkoordination
Die Landesregierung weitet die Impfangebote gegen COVID-19 in Nordrhein-Westfalen weiter aus: Nachdem sich die Ständige Impfkommission (STIKO) in einem am Montag (17. August 2021) veröffentlichten Empfehlungsentwurf nunmehr für eine allgemeine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen ausspricht, wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung umgehend per Erlass dafür sorgen, dass alle Impfzentren entsprechende Impfangebote schaffen.